Verkehrsunfall mit Todesfolge Verkehrsrecht
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Verkehrsunfall mit Todesfolge


| 27.03.2012 09:19 |
Preis: ***,00 € |

Verkehrsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Peter Dratwa


| in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herren,

bzgl. folgendem Unfall haben wir Fragen.

Unfall Herbolzheim 09.03.12 8.13 Uhr.
Ortschaft 50 er Zone.
Unsere Familienangehörige M.D. war zu fuss unterwegs und wollte die Hauptstrasse überqueren, wurde folgend von einem 21 jährigen Fahrer erfasst. Sie verstarb an den schweren Verletzungen 4 Stunden später im Krankenhaus.
Die Polizei hat soweit alles aufgenommen.
Der Vater des Autofahrers hat sich persönlich entschuldigt. Es ist nicht das Ziel dem jungen Mann eine Last aufzutragen , es würde M.D. nicht
wieder lebendig machen. Dennoch wollen wir Details wissen.
Wie bekommen wir Akteneinsicht des genauen Unfallherganges?
Was ist für unsere Partei empfehlenswert aus
Sicht der Rechtsberatung?

mfg
H.J.
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Verkehrsunfall
27.03.2012 | 09:53

Antwort

von

Rechtsanwalt Peter Dratwa
250 Bewertungen
Sehr geehrter Fragesteller,

zunächst vielen Dank für Ihre Frage.

Sie sollten einen Anwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen. Über den Anwalt können Sie Akteneinsicht verlangen zwecks Erlangung genauer Kenntnisse über den Unfallhergang.

Insoweit würde ich Ihnen gerne weiter zur Verfügung stehen.

Im Übrigen stehe ich bei Unklarheit selbstverständlich für eine Nachfrage zur Verfügung.

Mit freundlichem Gruß

Peter Dratwa
Rechtsanwalt


Nachfrage vom Fragesteller 27.03.2012 | 10:01

Sehr geehrter Herr Dratwa,

können wir das Akteneinsicht auch selbst beantragen?
Bekommen wir möglicherweise von den Behörden/Gericht ohne Masnahmen Info
zum Unfallhergang?
Was würde es kosten wenn Sie Akteneinsicht
beantragen, bzw. was benötigen Sie für Unterlagen/Daten?

mfg
H.J.

Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt 27.03.2012 | 10:59

Sehr geehrter Fragesteller,

Akteneinsicht kann nur über einen Rechtsanwalt beantragt werden (§ 475 Abs.2 StPO), dies gilt ebenso für die Erteilung von Auskünften ( § 475 Abs. 1 StPO ). Somit sind Sie leider auf die Hilfe eines Rechtsanwaltes angewiesen.

Für die Akteneinsicht in Ihrer Sache würde ich ein Honorar von 60,00 € zuzüglich Mehrwertsteuer berechnen. Falls Sie mich insoweit beauftragen möchten, bitte ich Sie, sich per E-Mail an mich unter: p.dratwa@t-online.de zu wenden.

Mit freundlichem Gruß

Peter Dratwa
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 2012-03-29 | 16:41


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Rechtsanwalt Peter Dratwa
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