Ebay-Auktion, Weigerung der Erbringung einer Reiseleistung
23.03.2012 09:04 |
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Internetauktionen
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Vorab: Bitte nur zur Beratung annehmen, falls die Antwort bis zum 24.03.12 (15 Uhr) möglich ist.
Im September 2010 habe ich bei eBay einen Reisegutschein (Laufzeit 36 Monate) für 5 Wellnesstage ersteigert. Die im Gutschein verzeichneten Leistungen bestanden u.a. aus 4 Übernachtungen in einer „Junior Suite", 4 x reichhaltigem Frühstücksbuffet und 4 x 5 Gang Menü im Rahmen der Halbpension sowie weiteren Nebenleistungen. Zusätzlich habe ich dann ein Reiseleistungspaket erworben, das weitere Nebenleistungen beinhaltete.
Die Leistungen waren an bestimmte Anreisetage (Mo, Die) gebunden, bei anderen Anreisetagen war ein Aufpreis fällig.
Ende Dezember 2011 habe ich Kontakt mit dem Hotel aufgenommen. Mir wurde mitgeteilt, dass eine aufpreisfreie Buchung frühestens zu Anfang Januar 2013 (!) möglich sei. Ich erklärte mich daher Anfang Januar 2012 bereit, an einem anderen Wochentag anzureisen und einen Aufpreis zu zahlen. Kontakt hatte ich mit einer Person, die sich als Inhaber des Hotels vorstellte und am Zielort mehrere Hotels betreibt.
Jetzt, knapp eine Woche vor dem Reiseantritt teilt der „Inhaber" mir mit, dass das „Partnerhotel" die Zusammenarbeit eingestellt habe. Er könne daher die Leistung nicht erbringen und bietet lediglich die Erstattung des Auktionspreises an. Da ich den Gutschein damals sehr günstig ersteigert habe (101,00 Euro), bin ich daran nicht interessiert.
Um gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden und dem Hotelier entgegen zu kommen, habe ich angeboten den Urlaub in einem der anderen (vergleichbaren) Hotels, die er betreibt, zu verbringen. Außerdem erklärte ich mich zu einer Terminverschiebung bereit.
Dies wurde endgültig abgelehnt.
Jetzt überlege ich, ob ich in das Zielgebiet fahre und meinen Urlaub an einem der aufpreisfreien Tage beginne.
Dazu meine Fragen:
1) Da ich nicht weiß, ob ich kurzfristig zum vorgesehenen Termin im Zielgebiet noch ein Hotel bekomme: Kann ich den Schaden abstrakt, also auf der Grundlage von eingeholten Angeboten (Preise auf den Homepages vergleichbarer Hotels) abrechnen?
2) Falls ich fahre: Könnte ich aufgrund von Quittungen abrechnen?
3) Gib es Dinge, auf die ich unbedingt achten sollte?
Trifft nicht Ihr Problem?
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