Fortbildungsvertrag für Beamten bzgl. Bindung und Rückzahlung rechtens?
21.03.2012 13:06 |
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Verwaltungsrecht
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Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Guten Tag,
ich bin Beamter im mittleren Dienst. Mein Dienstherr hat mich für 3 Jahre zum Studium an eine Fachhochschule abgeordnet. Anschließend soll ich eine Tätigkeit im gehobenen Diest ausüben. Ich habe eine Fortbildungsvereinbarung unterschrieben, in der folgendes steht:
Sollte ich innerhalb von 7 Jahren kündigen muss ich meine Besoldung, Trennungsgeld und Studiengebühren zurückzahlen. Pro Monat an dem ich innerhalb dieser 7 Jahre arbeite, werden 1/84 vom Gesamtbetrag abgezogen. Wie hoch der Gesamtbetrag ist, kann mir keiner beantworten.
Meine Frage ist, in wie weit sind diese Klauseln im Fortbildungsvertrag gültig? Bei Arbeitgebern ließt man häufig von einer maximalen Bindungszeit von 5 Jahren(laut BAG). Gelten diese Regeln auch für Beamte?
Vielen Dank
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