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Bauschutt auf Acker verbuddeln erlaubt?


19.03.2012 00:12 |
Preis: ***,00 € |

Generelle Themen


Beantwortet von

Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Helge Müller-Roden




Hallo,

ich wurde Zeuge wie ein Landwirt die Seitenwände eines Fahrsilos eingerissen hat und den anfallenden Bauschutt komplett mit Erde überdeckt hat. Es wurde nichts entsorgt, sondern nur mit Erde überdeckt. Auch der Betonboden ist noch vorhanden und liegt über 1m unter dem Erdreich.
Heute wird die Fläche als Ackerland bestellt.

Ist dies erlaubt?
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 6 weitere Antworten zum Thema:
erlaubt?
19.03.2012 | 04:06

Antwort

von

Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Helge Müller-Roden

Auch ein Landwirt untrliegt wie alle anderen Bürger auch den jeweils gesetzlichen Bestimmungen, u.a. zum Schutz der Umwelt.

Hierbei handelt es sich um i.d.R. Länderrecht.

Sie haben leider nicht angegeben, wo bzw. in welchem Bundesland sich der Vorfall ereignet hat, deshlb kann keine mit bestimmten Vorschriften untelegte Antwaort erteilt werden.

Die Seitenwände eines Fahrsilos und der Betonboden wurden von Ihnen m.E. zu Recht als Bauschutt eingeordnet. Dass alles komplett mit Erde überdeckt wurde, ändert daran nichts.

Gerade dass solcher Bauschutt unter dem Erdreich verborgen ist und von ihm nachteilige Stoffen an die Umwelt abgegeben werden können, will der Gesetzgeber vermeiden.

Das gilt erst Recht, wenn die Fläche heute als Ackerland bestellt wird und damit der Nahrungsproduktion dient.

Die Handlungen des Landwirts sind damit nicht erlaubt.


Mit freundlichen Grüßen

Helge Müller-Roden
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Roßmark 194
86899 Landsberg am Lech

Tel.: 08191.3020
Fax 08191.59651

eMail: Rechtsanwalt@Kanzlei-am-Ro

ANTWORT VON
Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Helge Müller-Roden
Landsberg am Lech

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Zivilrecht