Ab wann muß ich als Forenbetreiber Daten von Usern herausgeben?
06.10.2006 09:54 |
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Internetrecht, Computerrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Diplom - Jurist (Universität Augsburg) Michael Kohberger
Sehr geehrte Rechtsanwälte,
ich habe mal wieder eine Frage, welche sich auf das Online-Recht bezieht.
Ich bin Betreiber mehrerer Foren im Internet. Es kommt öfters vor, dass es dort zu Streitereien kommt, aber dieses mal artet es in einem befreundeten Forum etwas aus.
Kurze Erklärung:
User A hat etwas über User B geschrieben. User A hat sich darüber aufgeregt, und mitgeteilt, dass man den Eintrag von User B löschen muss, da er „nicht stimmen würde".
User A wollte zusätzlich die Anmeldedaten von User B haben.
Das Problem dabei ist, keiner der beiden User kann Beweise liefern, dass die Aussage des anderen „gelogen" ist.
User A wurde mitgeteilt, er solle doch Anzeige bei der Polizei machen, eine Kopie der Anzeige schicken, dann habe ich das „Recht", Postings zu löschen und die Daten herauszugeben.
Jetzt hat User A mitgeteilt, dass er am Überlegen ist, gegen mich als Forenbetreiber eine Anzeige zu erstatten, da ich verpflichtet wäre, die Daten schon bei einer VERMUTUNG herauszugeben und die Posts zu löschen.
In der Mail stand u.a.:
„Bitte die Userdaten der Person inkl. IP an die eMail Adresse xxx für die Strafanzeige und die zivilrechtliche Abmahnung schicken. Laut LG Berlin ist das Board ohne richterlichen Beschluss zur Herausgabe verpflichtet. Falls diese verweigert wird, fallen die Kosten als Mitstörer dem Betreiber zur Last. ..... urteil nach §13a UKlaG"
Als Betreiber bin jetzt etwas verunsichert, da ich vor längerer Zeit so einen ähnlichen Fall schon einmal hatte, und laut Aussage meines damaligen RA muss ich die Daten erst herausgeben und die Posts löschen, wenn ich von einem Gericht dazu aufgefordert werde.
Zu meiner Frage: Bin ich GENERELL dazu verpflichtet, die Daten von Usern nur auf Verdacht herauszugeben, bzw. wann muss ich diese herausgeben und Posts löschen?
Es gibt ja auch noch das Wort Datenschutz. Sprich, dann könnte ja jeder User eine Behauptung aufstellen, und die Herausgabe der Daten des anderen fordern.
Ich bedanke mich schon mal rechtherzlich für die Arbeit und die Beantwortung der Frage.
Zusatz:
Falls der Betrag nicht ausreichen sollte, um die Frage(n) zu beantworten, dann bitte ich mich kurz zu informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Der Fragesteller aus Mannheim
-- Einsatz geändert am 06.10.2006 10:07:07
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06.10.2006 | 10:01









