PKW
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Verkehrsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Fachanwalt für Strafrecht Marc N. Wandt
| in unter 2 Stunden
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Sachverhalt schildert sich wie folgt:
Ich bin der Eigentümer, Halter und Versicherungsnehmer für einen PKW Baujahr 2000, Erstzulassung im Jahr 2000 in Dresden und Ummeldung in Hamburg wegen Umzug und Studium seit dem Jahr 2003.
Im Jahr 2004 habe ich den Wagen an einen Nachbarn, Herrn D., verkauft, leider ohne Eintrag der Verkaufssumme in den Vertrag, das wollten wir „später regeln". Ausserdem bin ich leider auch nicht im Besitz einer Kopie, so dass Herr D. ohne mein Wissen die Verkaufssumme nachträglich selbst hätte eintragen können. Ich war damals als Student in einer finanziellen und seelischen Notlage.
Möglichweise ist er auch nicht mehr im Besitz des Vertrages. Fraglich ist auf jeden Fall, ob der Kaufvertrag zustande gekommen ist.
Er meinte vor einiger Zeit, ich hätte ihm den Wagen geschenkt. Ich habe ihm das Auto überlassen und mich möglichweise so geäussert. Wenn dem so wäre, möchte ich Ihm, notariell beurkundet und zugestellt, den Widerruf nach §530 BGB zukommen lassen.
Soweit ich weiß, steht mein Name noch im Fahrzeugbrief, im Fahrzeugschein steht er auf jeden Fall.
Für mich sind die Eigentumsverhältnisse fürs Erste also ungeklärt.
Herr D. ist im Besitz des Fahrzeugbriefes, des Fahrzeugscheines und der Versicherungspolice und er fährt den Wagen in Hamburg. Ich habe auch keine Autoschlüssel.
Für die Versicherung und die Steuern komme ich seit Jahren „freundschaftlich" auf.
Nun habe ich mich ca. März 2011 in Hamburg abgemeldet und bin zurück nach Dresden gezogen und habe dort meinen deutschen Hauptwohnsitz. Einen zweiten Wohnsitz habe ich im Kanton Bern in der Schweiz, wo ich derzeit arbeite und lebe. Herr D. hatte von mir nach meinem Umzug den Auftrag und er hatte sich bereit erklärt, die notwendige Ummeldung des PKW auf seinen Namen zu veranlassen.
Vor kurzem habe ich nun von ihm erfahren, dass der PKW rechtswidrig immer noch auf meinen Namen zugelassen ist, obwohl ich seit fast einem Jahr keinen Wohnsitz mehr in Hamburg habe.
Ich war darüber sehr erbost und wollte mich mit Herrn D. dahingehend einigen, dass er den PKW sofort abmeldet und verschrottet, die Kosten und Gebühren würde ich übernehmen.
Er entgegnete mir, er wolle das Auto behalten, ich solle ihm einen dreistelligen Geldbetrag zukommen lassen, damit er den TÜV neu machen kann, der offenbar abgelaufen ist. Auf entsprechende Aufforderungen, den Wagen umzumelden, reagiert er mit weiteren Geldforderungen.
Mittlerweile ist er telefonisch für mich nicht mehr erreichbar. Es besteht sporadischer SMS-Kontakt, der zu nichts führt ausser Beschimpfungen. Er liegt angeblich im Krankenhaus und ist herzkrank.
Ich bin mir darüber im Klaren, dass ich als Halter für alles verantwortlich bin, falle aber aus allen Wolken nach dieser Geschichte, zumal ich Herrn D. gutgläubig vertraut habe.
Als Hintergrund wäre eventuell noch wichtig einzuflechten, Herr D. ist verheiratet, 62 Jahre alt, hat mittlerweile einen kleinen Sohn und ist in Hamburg polizeibekannt und mehrfach vorbestraft. Er ist "mit allen Wassern gewaschen". Die Delikte gehen meines Wissen in die Richtung Betrug, Erpressung und Urkundenfäschung. Dies soll jedoch keine Bezichtigung sein. Ausserdem strebe ich eine zivilrechtliche Einigung an.
Ich möchte nun den PKW einfach nur „loswerden", weiß allerdings nicht wie. Ich weiß auch nicht genau, wo er steht, ich vermute im Umfeld seiner Wohnung in Hamburg. Mir wäre es aus beruflichen Gründen erst Anfang Mai möglich, für ein paar Tage nach Hamburg zu kommen, um in der Angelegenheit vor Ort zu sein.
Könnte ich den Wagen nun behördlich oder polizeilich zwangsstilllegen lassen, so dass die Nummernschilder ab sind und er als „fragwürdiger" Eigentümer gezwungen ist, sich weiter um das Auto zu kümmern?
Die beste Lösung für mich aus meiner Sicht wäre die sofortige Stilllegung und Verschrottung des PKW auf meine Kosten.
Wie kann ich mich nun verhalten?
Mit freundlichen Grüssen
PKW









