Kündigung einer Honorarvereinbarung
| 14.03.2012 21:40 |
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Beantwortet von
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Vertragsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Serkan Kirli
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Sehr geehrte Anwälte,
ich bin als Referentin bei einem gemeinnützigen, eingetragen Verein tätig.
Ich habe in einer Honorarvereinbarung unterschrieben, dass ich 2012 sechs Abendkurse abhalte, für die ich jeweils nach Beedigung bezahlt werde. Zwei davon sind bereits abgeschlossen.
Seit einiger Zeit schon funktioniert die Zusammenarbeit mit dem Verein nicht mehr. Notwendige Informationen bleiben aus, Anfragen werden nicht beantwortet, Absprachen werden nicht eingehalten, vertrauliche Mails werden unter den Mitarbeitern weitergereicht, Mobbing im Sinne von übler Nachrede, etc.
Aufgrund dieser Umstände möchte ich kündigen. In der Honorarvereinbarung ist dazu nichts festgeschrieben.
Meine Frage:
Kann ich kündigen, obwohl ich bereits für das ganze Jahr unterschrieben habe?
Wenn ja, gibt es eine Kündigungsfrist?
Wie gehe ich korrekt vor?
Vielen Dank für Ihre Antwort! :-)
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