Vermittlung privater Darlehen
| 05.10.2006 02:15 |
Preis: ***,00 € |
Beantwortet von
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Wirtschaftsrecht, Bankrecht, Wettbewerbsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Sascha Tawil
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich suche eine erste juristische Einschätzungen zu einigen Fragen bzgl. privater Darlehen. Als Hintergrund ist die erwerbsmäßige Vermittlung privater Darlehen anzunehmen, d.h. ein von mir zu gründendes Unternehmen bringt gegen Provision Darlehensgeber und Darlehensnehmer zusammen. Der Darlehensvertrag kommt ausschließlich zwischen Kunden meines Unternehmens zustande, d.h. mein Unternehmen wäre nicht am eigentlichen Darlehensvertrag beteiligt sondern würde lediglich eine Provision berechnen.
Nun zu den Fragen:
1.) Ist eine solche erwerbsmäßige Tatigkeit generell rechtmäßig?
2.) Wäre ich nach dem Geldwäschegesetz (bzw. irgendeinem anderen Gesetz) verpflichtet meine Kunden eindeutig zu identifizieren (z.B. mittels PostIdent)?
3.) Sind meine Kunden verpflichtet bei Vetragsabschluss einander eindeutig zu identifizieren (z.B. mittels PostIdent)?
4.) Müsste ich Maßnahmen ergreifen um eine möglicherweise auftretende Geldwäsche zu verhindern? Zum Beispiel eine Dokumentation wechselseitig gewährter Darlehen?
5.) Bestände die Möglichkeit von Rechtsansprüchen gegen mein (lediglich als Vermittler aufgetretenes) Unternehmen im Falle des Zahlungsverzugs einer Vertragspartei?
6.) Ich bin vermutlich verpflichtet meine Kunden auf rechtliche Gegebenheiten bzgl. privater Darlehensverträge hinzuweisen. Gibt es spezielle Vorschriften auf welche Gegebenheiten und in welcher Form ich auf diese hinweisen muß?
7.) Muß ich als Vermittler sicherstellen bzw. mir bestätigen lassen, daß die jeweiligen Vertragsparteien privat und ausschließlich auf eigene Rechnung handeln?
Für einen kurzen Kommentar zu diesen Fragen wäre ich sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Trifft nicht Ihr Problem?
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