Kunde meldet Schaden erst nach vier Wochen Internetrecht, Computerrecht
Login
Rechtsrat vom Anwalt: Schnell, sicher, günstig
 www.frag-einen-anwalt.de » Internetrecht, Computerrecht » Kunde meldet Schaden erst na...

Kunde meldet Schaden erst nach vier Wochen


| 12.03.2012 13:14 |
Preis: ***,00 € |

Internetrecht, Computerrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Sascha Steidel




Sehr geehrte Damen und Herren,

ein Kunde meldet einen Transportschaden erst nach gut vier Wochen. Gem. Foto eine tiefe, ca.10 cm breite Delle, die sehr deutlich auf der Frontseite des Artikels (Dunstabzug) in Augenhöhe zu sehen ist. Der Kunde hat die Haube bereits in seiner Küche aufgehangen und vermutlich auch schon darunter gekocht.

Der Artikel wurde vom Hersteller (direkt vom Band) an den Kunden ausgeliefert.

Nach vier Wochen kann man beim Spediteur keinen Transportschaden mehr geltend machen.

Die Haube hat mit der Beule (vermutlich innen verfettet) so nur noch Schrottwert.

Wer zahlt jetzt den Schaden?
Muss der Kunde eine Sendung nicht "umgehend" kontrollieren?
Oder muss jetzt der Shopbetreiber dafür geradestehen?

-- Einsatz geändert am 12.03.2012 15:03:40
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 4 weitere Antworten zum Thema:
Kunde
12.03.2012 | 15:41

Antwort

von

Rechtsanwalt Sascha Steidel
352 Bewertungen
Sehr geehrte(r) Fragesteller (in),
Ihre Anfrage(n) möchte ich anhand Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt beantworten:

Die Antwort ist im Ergebnis davon abhängig, ob es sich um ein Geschäft zwischen Unternehmer und Verbraucher oder um ein Geschäft zwischen zwei Unternehmern bzw. Kaufleuten gehandelt hat.

In letzterem Falle besteht eine unverzügliche Rügepflicht des Käufers nach § 377 HGB. Unterlässt der Käufer in diesem Fall die unverzügliche Anzeige des Mangels, so verliert er die kaufrechtlichen Gewährleistungsansprüche, da die Ware dann als genehmigt gilt, § 377 II HGB.

In diesem Fall bestehen also keine Ansprüche des Käufers mehr.


Handelt es sich dagegen um einen Verbrauchsgüterkauf und entsprach der Versand auch den Vereinbarungen bei Vertragsabschluß, so stehen dem Käufer die Sachmängelansprüche noch zu.
Es gilt dann sogar, dass eine gesetzliche Vermutung für die Mangelhaftigkeit der Sache schon bei Übergabe an den Käufer, § 476 BGB.

Gegebenenfalls können sie aber bei dem Lieferanten Regress nehmen, sofern die Sache nicht ordnungsgemäß verpackt war, § 478 BGB.

Jedenfalls werden Sie gegen das Transportunternehmen nach vier Wochen keine Ansprüche mehr geltend machen können.

Sofern der Käufer also Sachmängelansprüche stellt, werden Sie den Kauf wohl rückabwickeln müssen. Allerdings schildern Sie, das der Käufer die Dunstabzugshaube trotz dem sichtbaren Mangels in Gebrauch genommen hat. Die Nutzung und auch die dadurch eingetretene Verschlechterung der Sache können Sie einfordern und vom Kaufpreis in Abzug bringen.

Die Höhe eines solchen Abzugs hängt natürlich von der Intensität der Abnutzung ab.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Ausführungen einen hilfreichen rechtlichen Überblick verschafft und die aufgeworfenen Fragen damit zufriedenstellend beantwortet zu haben. Bitte beachten Sie, dass es sich hier lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung handelt.


Mit freundlichem Gruß

S.Steidel
Rechtsanwalt

Für die weiteren Kontaktdaten oder nähere Informationen besuchen Sie gern meine website, rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir direkt eine eMail.
info@kanzlei-steidel.de
Tel.: 0431 - 895990

Bewertung des Fragestellers 2012-03-15 | 11:50


Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

"Eigentlich sollte man einen guten Anwalt nicht empfehlen, sondern das Geheimnis für sich behalten. Sonst hat man ihn plötzlich als Gegner! :)"
Mehr Bewertungen von Rechtsanwalt Sascha Steidel »
BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 2012-03-15
5/5.0

Eigentlich sollte man einen guten Anwalt nicht empfehlen, sondern das Geheimnis für sich behalten. Sonst hat man ihn plötzlich als Gegner! :)


ANTWORT VON
Rechtsanwalt Sascha Steidel
Kiel

352 Bewertungen
FACHGEBIETE
Arbeitsrecht, Familienrecht, Miet und Pachtrecht, Internet und Computerrecht, Verkehrsrecht, Gesellschaftsrecht, Erbrecht, Zivilrecht
Rechtsberatung und Rechtsfragen online. Finden Sie einen Rechtsanwalt bei frag-einen-anwalt.de © 2012 QNC GmbH | Impressum