Grenzbeschlagnahmung durch Zoll- gefälschte Markenware aus China
12.03.2012 12:20 |
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Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht
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Rechtsanwalt Jan Wilking
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Sehr geehrte Rechtsanwälte,
folgender Fall beschäftigt mich:
Ich habe eine Handtasche aus China per Internet bestellt. Die Ware wurde von mir vorab bezahlt 120 Euro. Die Zusendung sollte durch einen Kurierdienst XYZ erfolgen und wurde mir avisiert. Da eine Zollkontrolle sich als wahrscheinlich darstellte, habe ich die Zusendung der Ware sofort schriftlich abgelehnt und eine Rücksendung an den Lieferanten beantragt.
Ich habe nun ein Anwaltsschreiben erhalten in Vertretung der Firma XXX, dass ich Anwaltskosten in Höhe von 200 Euro für das Grenzbeschlagnahmeverfahren/Vernichtung der Ware bezahlen soll unter Zustimmung der Vernichtung von Ware unter zollamtlicher Überwachung. Darüber hinaus soll ich eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zur Einführung von XXX-Waren abgeben mit folgendem Wortlaut:
Hiermit verpflichte ich mich gegenüber der Firma Chanel unbedingt, vorbehaltlos und unwiderruflich:
1. es ab sofort bei Meidung einer in jedem Falle der Zuwiderhandlung von der Firma XXX festzusetzenden angemessenen Vertragsstrafe, die im Streitfalle vom Landgericht.... zu überprüfen ist, zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr ohne Zustimmung der Firma XXX hergestellte und/oder erstmals in den Verkehr gebrachte Waren, insbesondere XXX-Waren, mit dem Kennzeichen XXX und /oder Logo in das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland einzuführen;
Muss ich als Privatperson bei Nichtannahme der Sendung die Vernichtungsgebühren tatsächlich bezahlen und bin ich verpflichtet die Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu unterschreiben?
Trifft nicht Ihr Problem?
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