Kontopfändung bei einem Schuldner
04.10.2006 21:16 |
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Insolvenzrecht
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Sehr geehrte Damen und Herren
mir werden seitens eines Schuldner ca. 9000 Euro (Hauptforderung ohne Zinsen und bis dato angelaufene "Inkassokosten" geschuldet.
Einen vollstreckbaren Titel habe ich im Februar diesen Jahres erwirkt, mit der Folge, dass der Schuldner einen Offenbarungseid ablegen musste.
Er hatte 6 (sechs) Konten angegeben, die Kontopfändungen brachten nichts, da kein Geld vorhanden war.
Allerdings weiß ich, dass der Schuldner in seiner Heimatstadt Heidelberg, einen Mercedes S-Klasse fährt (mit Hamburger Kennzeichen, wahrscheinlich ein Mietwagen), und er soll als Handelsvertreter arbeiten, sowie neben meiner Forderung ebenfalls hohe Schulden haben.
Nun meine Fragen.
Man kann Blindpfändungen durchführen, dass heißt ich übersende blind möglichen Banken den Pfändungsbeschluss, und falls der Schuldnder dort ein Konto hat, wird dieses gepfändet.
Ist das so möglich, und was ist gemäß dem Fall, der Schuldner hat ein Sparkassen Konto bei einer Berliner Bank, reicht es wenn ich diesen an meine zuständige Sparkasse schicke, oder bezieht es sich auf ein eigenständiges Kreditistitut, welches mit BLZ definiert ist. Z.B: er hat Konto bei der Postbank Frankfurt, ich schicke es an die Postbank Stuttgart?
Habe ich irgendeine Möglichkeit einen Offenbarungseid erneut vor den erforderlichen 3 Jahren zu erlangen, wenn ja was müßte unternommen werden bzw. welche möglichen Beweise muss ich liefern.
Da er als Handelsvertreter arbeiter, bekommt er wohl Provisionen, kann man bei der zuständigen Firma, die Provisionen pfänden?
Wie könnte ich evt. herausfinden kann, ob er Auslandskonten hat, ist die Kontopfändung grundsätzlich in allen EU Staaten inkl. Schweiz problemlos möglich?
Für Ihre Antworten ich mich schon jetzt, ich weiß, dass man das Geld vielleicht abschreiben sollte, aber ich weiß dass er mehr hat.
Trifft nicht Ihr Problem?
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