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Elternunterhalt <> Anschaffung einer Immobilie


09.03.2012 20:17 |
Preis: ***,00 € |

Familienrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Tobias Rösemeier


| in unter 2 Stunden

Guten Tag,

meine Mutter ist seit fast 25 Jahren psychisch und körperlich schwer erkrankt. Sie war ist bis heute in der gesamten Krankheitszeit ohne Einkommen. Die Krankheit (Manische Depressionen) sorgte zudem dafür dass ich immer wieder größere Geldsummen aufbringen musste, um Ihren Lebensunterhalt zu sichern (unbezahlte Mieten, Schuldentilgung usw.) und auch ständig laufende Zahlungen an Sie gehen mussten.

Vor einigen Monaten wurde eine dringend notwendige, gesetzliche Betreuung beantragt und auch in Kraft gesetzt. Meine Mutter ist seitdem in einem Heim sehr gut untergebracht und fühlt sich dort auch sehr geborgen. Die Kosten für die Unterbringung betragen rund 4.000 Euro monatlich und so ist es verständlich, dass der Kostenträger mit einer Unterhaltsforderung an mich und die Familienmitglieder herantrat.

Bereitwillig habe ich über meine Einkommensverhältnisse Auskunft gegeben und zahle auch seitdem den vom Amt errechneten Unterhaltsanteil von rund 140 Euro im Monat und leiste weitere Zahlungen an meine Mutter selbst, da Sie nur ein sehr schmales Taschengeld zum Leben hat.

Soweit ist alles in Ordnung und auch kein Problem.

Nun folgt meine Frage:

Wie zuvor erwähnt musste ich in der Vergangenheit immer wieder größere Summen für den Unterhalt der Mutter aufbringen, da Sie in Ihren Manien teilweise in Kaufräusche verfiel oder einfach Mieten und andere Verbindlichkeiten nicht bezahlt hat. So habe ich über Jahre Bausparverträge aufgelöst und Kredite aufgenommen um Mietschulden zu tilgen oder Versandhausrechnungen, Stromkosten oder sonstige Dinge auszugleichen.

Ich bin nun fast 40 Jahre alt und habe erst vor 2 Monaten endlich den letzten Kredit abgelöst und bin seitdem schuldenfrei und habe ein Einkommen von rund 1800 Euro netto. Allerdings besitze ich durch die zuvor geschilderten Abläufe nicht das kleinste Bisschen an Kapital, da ich fast regelmäßig alles Ersparte wieder einsetzen musste.

Um im Alter "etwas zu haben", würde ich nun gerne eine Wohnung kaufen. Ich bin aber unsicher, ob

a) es mir überhaupt gestattet ist Kapital anzuschaffen, wissend dass ich ja Unterhalt zahlen muss.

und

b) die Kosten für die Finanzierung einer Wohnung auf den Unterhalt angerechnet werden können (ähnlich wie jetzigen Mietkosten)

Ist ein Wohnungskauf unter o. g. Voraussetzungen sinnvoll, oder soll ich die Finger davon lassen?

Vielen Dank für Ihre Antwort!
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 95 weitere Antworten zum Thema:
Elternunterhalt Immobilie
09.03.2012 | 21:15

Antwort

von

Rechtsanwalt Tobias Rösemeier
297 Bewertungen
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne wie folgt beantworte. Dieses Forum dient dazu, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung zu verschaffen, kann und soll keinesfalls die Beratung bei einem Kollegen vor Ort ersetzen.

Zunächst einmal darf ich Ihnen dringend anraten, den von Ihnen zu leistenden Elternunterhalt einer genauen Überprüfung zu unterziehen und ggf. eine Abänderung zuzuführen. Wenn Sie, wie Sie angegeben haben über ein Nettoeinkommen von 1.800 € verfügen, bisher auch noch Kredite getilgt haben und mit Sicherheit berufsbedingte Aufwendungen und andere abzugsfähigen Kosten bei der Einkommensermittlung aufweisen können, so wäre ein Unterhalt von 140 € bei einem Ihnen zustehenden Selbstbehalt von 1.500 € zu hoch.

Grundsätzlich können Sie sich natürlich eine Eigentumswohnung zulegen, ob die Kosten hierfür aber bei der Ermittlung des Elternunterhalts Berücksichtigung finden, ist streitig. Dies insbesondere in Anbetracht der Tatsache, dass beim Elternunterhalt nur dann Kreditverbindlichkeiten berücksichtigt werden können, wenn Sie vor Inanspruchnahme auf Elternunterhalt entstanden sind bzw. Anschaffungen unaufschiebbar sind und dafür ein Darlehen in Anspruch genommen werden muss.

Einmal angenommen, Sie würden sich eine Eigentumswohnung zulegen, so könnten bei der Ermittlung des unterhaltsrechtlich relevanten Einkommens neben der Zinszahlung auf den Kredit ebenfalls die Tilungsleistungen auf das Darlehen als Altersvorsorge berücksichtigt werden.

Auf der anderen Seite wird Ihnen aber ein Wohnvorteil zum Einkommen hinzugerechnet. Beim Elternunterhalt wird aber beim Wohnvorteil nicht auf den objektiven Marktwert der von Ihnen zu erwerbenden Immobilie abgestellt, sondern es wird ein Wohnwert herangezogen, der sich danach bemisst, welche Wohnkosten Sie in Anspruch nehmen würden, wenn Sie eine Wohnung anmieten.

Es würde also Ihre aktuelle Miete zu Ihrem Einkommen hinzugerechnet und dann wiederum die Zins- und Tilgungsleistung von Ihrem Einkommen abgezogen. Dies dürfte aller Voraussicht nach zu einer Reduzierung des Einkommens führen, was dazu führen könnte, dass Sie keinen Elternunterhalt mehr leisten müssten.

Da Sie aber bereits auf Elternunterhalt in Anspruch genommen werden, sind Sie gehalten, Ihr Einkommen nicht bewusst zu vermindern, um damit Ihre Leistungsfähigkeit für den Elternunterhalt herabzusetzen.

Ob aber bei der Berechnung des von Ihnen zu zahlenden Elternunterhalts alle Aspekte Berücksichtigung gefunden haben, die zur Einkommensbereinigung herangezogen werden müssten, erscheint fraglich.

Wenn Ihnen auch der Kredit unter Umständen nicht einkommensmindernd berücksichtigt werden würde, so sind Sie aber berechtigt 5 % Ihres Jahresbruttoeinkommens für die Altersvorsorge vom Einkommen in Abzug zu bringen. Wie Sie Ihre Altersvorsorge betreiben, spielt hierbei keine Rolle, auch die Anschaffung einer Eigentumswohnung ist anerkannt als Altersvorsorge.


Bevor Sie allerdings eine Eigentumswohnung anschaffen, sollten Sie den Unterhaltsanspruch von Ihrer Mutter eingehend von einem auf das Gebiet des Elternunterhalts spezialisierten Kollegen überprüfen lassen.




Ich hoffe, ich konnte Ihnen eine erste rechtliche Orientierung verschaffen, sollte etwas unklar geblieben sein, nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion des Portals.

Mit freundlichen Grüßen

Tobias Rösemeier
- Rechtsanwalt -


Tobias Rösemeier
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Familienrecht
Otto-von-Guericke-Str. 53
39104 Magdeburg

Telefon: 0391 6223910
Telefax: 0391 6223966

Email: Ra.Tobias.Roesemeier@t-online.de
Internet: www.anwaltfamilienrecht.de

ANTWORT VON
Rechtsanwalt Tobias Rösemeier
Magdeburg

297 Bewertungen
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