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Makler Provision nachträglich anfechten


05.03.2012 18:11 |
Preis: ***,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle


| in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten eine bestimmte Eigentumswohnung kaufen. Ich kenne den Verkäufer der Wohnung sehr gut und ich wusste von den verkaufsabsichten von vorneherein bescheid. Wir haben sogar vor beinahe 3 Jahren die Wohnung fast gemietet.

Der Verkäufer hat uns vor ca. 6 Monaten von seinen verkaufsabsichten erzählt und vor ca. 4 Monaten einen Makler mit einem qualifizierten Alleinauftrag beauftragt die Wohnung zu verkaufen. Laufzeit: 6 Monate.
Wir haben vor kurzem die finanzierbarkeit der Wohnung nochmal überprüft und ein positives Ergebnis unserer Bank erhalten. Daraufhin haben wir dem Verkäufer persönlich unser Kaufinteresse kund getan. Er hat uns daraufhin die Wohnung nochmal gezeigt, und wir waren fest entschlossen die Wohnung zu kaufen. Anschließend haben wir noch ein wenig über den Kaufpreis verhandelt.

Jetzt war eben nur noch die Sache mit dem Makler. Ich fragte den Verkäufer ob es denn möglich sei das er nochmal mit dem Makler über die Provision nachverhandelt. Der Verkäufer berichtete dem Makler von uns und verhandelte die Provision neu aus. Der Makler ließ sich darauf ein und ging ein wenig mit der Provision runter. Die Provision beträgt jetzt Pauschal ca. 2% vom Verkaufspreis für den Verkäufer und ca. 3,1% für den Käufer.

Am selben Tag noch fand der allererste Kontakt zwischen mir und dem Makler statt. Ich habe mich als Käufer der Eigentumswohnung vorgestellt. Der Makler hat mir daraufhin eine "Provisionsvereinbarung außerhalbe des Kaufvertrages" per E-Mail zugeschickt, mit der bitte, diese Unterschrieben zurückzuschicken.
In der Provisionsvereinbarung steht außerdem das ich dem Makler die "Vermittlung und/oder den Nachweis" anerkenne. Ich wusste ganz ehrlich nicht was ich da eigentlich unterschreibe. Und dann ging alles ganz schnell: Einen Tag später war der Kaufvertragsentwurf da und der Notartermin war für 4 Tage später angesetzt.

Der erste Notartermin wurde dann von uns abgesagt da wir noch einen Antrag bei unsere Stadt abgeben wollten um uns einen eventuellen Zuschuss zu sichern. Der neue Notartermin war dann in knapp 3 Wochen.

Erst jetzt ist mir bewusst geworden, dass ich dem Makler eine unverschämt hohe Provision zahlen muss obwohl er mir gegenüber keine Maklerleistung erbracht hat. Er hat mich weder vermittelt noch hat er irgendetwas zum Kauf beigetragen. Ich war mit dem Verkäufer schon vorher einig.

Der Kaufvertrag wurde noch nicht unterschrieben, aber wäre es für uns möglich die Provision nachträglich anzufechten? Der Makler hat uns gegenüber keine Nennenswerte Leistung erbracht. Die Provision finde ich ungerecht. Könnte man das nicht als Wucher bezeichnen? Wenn wir die Provision nicht bezahlen würden und der Makler verklagt uns und es geht vor Gericht, hätten wir dann überhaupt eine Chance?
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 42 weitere Antworten zum Thema:
Makler Provision
05.03.2012 | 18:53

Antwort

von

Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
1116 Bewertungen
Sehr geehrter Ratsuchender,

Sie sollten schriftlich mit Einschreiben/Rückschein den Vertrag anfechten.

Die Maklertätigkeit wäre nur dann vergütungspflichtig gewesen, wenn eine wesentliche Maklerleistung vorliegt (OLG Schleswig, Urteil vom 21.07.2006, Az.: 14 U 55/06).

Genau dieses ist hier nicht gegeben. Eine wesentliche Maklerleistung liegt nicht vor.

Sie haben die Wohnung bereits lange vorher gekannt, ohne jegliches Zutun des Maklers mit dem Verkäufer verhandelt und mit diesem eine Einigung gefunden.

Das hat auch der Makler erkannt und Ihnen so eine Erklärung untergeschoben, deren Inhalt und Bedeutung Sie nicht erkannt haben.

Dann jedoch sind Sie zur Anfechtung berechtigt, und der Vertrag wäre null und nichtig.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg

Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de


Nachfrage vom Fragesteller 05.03.2012 | 19:24

Welchen Vertrag sollte ich genau anfechten? Den Maklervertrag oder den Kaufvertrag? Ich möchte nur sicher gehen, da der Kaufvertrag ja noch nicht abgeschlossen wurde, und der Vertrag mit dem Makler nur aus der Provisionsvereinbarung hätte entstehen können. Ich nehme mal an, durch das unterzeichnen der Provisionsvereinbarung ist zwischen mir und dem Makler ein vertrag entstanden. Allerdings ist mir jetzt völlig unklar, was so ein Vertrag noch beinhaltet?

Wenn ich jetzt den Maklervertrag/Provisionsvereinbarung anfechte, bevor der Kaufvertrag abgeschlossen wird, kann dann nicht der Makler die Provision vom Verkäufer einfordern?

Ich würde jetzt ungern die Provision auf den Verkäufer "umwälzen" da er mir schon großzügig im Kaufpreis entgegen gekommen ist. Das möchte ich dem Verkäufer nicht antun und einen Rechtsstreit mit dem Verkäufer strebe ich erst recht nicht an.

Außerdem hat der Verkäufer, weshalb auch immer, einen qualifizierten Alleinauftrag mit dem Makler abgeschlossen welcher ihn verpflichtet, alle direkten Kaufinteressenten an den Makler zu verweisen. (Was das bedeutet weiss ich leider auch erst jetzt...)

Oder wäre der Verkäufer "aus dem Schneider", da wir ja beide jeweils eine "neue" Provisionsvereinbarung mit dem Makler unterschrieben haben?

Der Verkäufer ist natürlich bereit seinen Provisionsanteil an den Makler zu bezahlen. Ich hingegen nicht, da er für mich absolut nichts geleistet hat.

Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt 05.03.2012 | 20:00

Sehr geehrter Ratsuchender,

anzufechten ist die "Provisionsvereinbarung außerhalb des Kaufvertrages".

Dieser Vertrag wäre die Anspruchsgrundlage Ihnen gegenüber gewesen. Durch die Anfechtung gibt es den Vertrag nicht mehr und somit auch kein Provisionsanspruch.

Auch der Verkäufer hätte dann nach Ihrer Schilderung nichts mehr zu zahlen.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg

Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de

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