Makler Provision nachträglich anfechten
Preis: ***,00 € |
Mietrecht, Wohnungseigentum
Beantwortet von
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
| in unter 2 Stunden
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten eine bestimmte Eigentumswohnung kaufen. Ich kenne den Verkäufer der Wohnung sehr gut und ich wusste von den verkaufsabsichten von vorneherein bescheid. Wir haben sogar vor beinahe 3 Jahren die Wohnung fast gemietet.
Der Verkäufer hat uns vor ca. 6 Monaten von seinen verkaufsabsichten erzählt und vor ca. 4 Monaten einen Makler mit einem qualifizierten Alleinauftrag beauftragt die Wohnung zu verkaufen. Laufzeit: 6 Monate.
Wir haben vor kurzem die finanzierbarkeit der Wohnung nochmal überprüft und ein positives Ergebnis unserer Bank erhalten. Daraufhin haben wir dem Verkäufer persönlich unser Kaufinteresse kund getan. Er hat uns daraufhin die Wohnung nochmal gezeigt, und wir waren fest entschlossen die Wohnung zu kaufen. Anschließend haben wir noch ein wenig über den Kaufpreis verhandelt.
Jetzt war eben nur noch die Sache mit dem Makler. Ich fragte den Verkäufer ob es denn möglich sei das er nochmal mit dem Makler über die Provision nachverhandelt. Der Verkäufer berichtete dem Makler von uns und verhandelte die Provision neu aus. Der Makler ließ sich darauf ein und ging ein wenig mit der Provision runter. Die Provision beträgt jetzt Pauschal ca. 2% vom Verkaufspreis für den Verkäufer und ca. 3,1% für den Käufer.
Am selben Tag noch fand der allererste Kontakt zwischen mir und dem Makler statt. Ich habe mich als Käufer der Eigentumswohnung vorgestellt. Der Makler hat mir daraufhin eine "Provisionsvereinbarung außerhalbe des Kaufvertrages" per E-Mail zugeschickt, mit der bitte, diese Unterschrieben zurückzuschicken.
In der Provisionsvereinbarung steht außerdem das ich dem Makler die "Vermittlung und/oder den Nachweis" anerkenne. Ich wusste ganz ehrlich nicht was ich da eigentlich unterschreibe. Und dann ging alles ganz schnell: Einen Tag später war der Kaufvertragsentwurf da und der Notartermin war für 4 Tage später angesetzt.
Der erste Notartermin wurde dann von uns abgesagt da wir noch einen Antrag bei unsere Stadt abgeben wollten um uns einen eventuellen Zuschuss zu sichern. Der neue Notartermin war dann in knapp 3 Wochen.
Erst jetzt ist mir bewusst geworden, dass ich dem Makler eine unverschämt hohe Provision zahlen muss obwohl er mir gegenüber keine Maklerleistung erbracht hat. Er hat mich weder vermittelt noch hat er irgendetwas zum Kauf beigetragen. Ich war mit dem Verkäufer schon vorher einig.
Der Kaufvertrag wurde noch nicht unterschrieben, aber wäre es für uns möglich die Provision nachträglich anzufechten? Der Makler hat uns gegenüber keine Nennenswerte Leistung erbracht. Die Provision finde ich ungerecht. Könnte man das nicht als Wucher bezeichnen? Wenn wir die Provision nicht bezahlen würden und der Makler verklagt uns und es geht vor Gericht, hätten wir dann überhaupt eine Chance?









