Nachoperation erforderlich!
| 05.03.2012 10:09 |
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Medizinrecht
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Rechtsanwalt LL. M. Mathias Drewelow
Am Dienstag, den 21. Februar 2012, wurde ich im Klinikum Mannheim in Spinalanästhesie an Hämorrhoiden 2.und 3. Grades operiert. Ich konnte bereits am darauffolgenden Donnerstag entlassen werden. Bis auf die üblichen Schmerzen verläuft die Wundheilung komplikationslos. Bei der Wiedervorstellung bei meinem überweisenden Chirurgen in Weinheim teilte er mir mit, dass er mit dem Operationsergebnis nicht einverstanden ist, da leider nur ein Teil der Hämorrhoiden entfernt wurde. Dieses hat zur Folge, dass ich mich erneut einer Operation unterziehen muß. Ich muß dann wieder mit erheblichen Schmerzen rechnen, werde voraussichtlich wieder 2 Wochen krankgeschrieben und muß Medikamente einnehmen. Mein überweisender Chirurg aus Weinheim konnte mir keine chirurgische, bzw. medizinische Begründung nennen, warum die Hämorrhoiden nicht komplett entfernt wurden. Ich war über diese Nachricht sehr entsetzt und verärgert und frage mich, ob mir nicht eine gewisse Entschädigung zusteht. Da der Eingriff und die Folgebehandlung doch sehr schmerzhaft sind.









