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Insolvenz GmbH


01.03.2012 17:27 |
Preis: ***,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Simone Sperling


| in unter 2 Stunden

Hallo,

mein Mann führt seit ca. 15 Jahren eine GmbH mit einem weiteren Geschäftsführer.

Wir haben uns letztes Jahr getrennt und nun läuft das Trennungsjahr aus...

Mein noch Mann (wir haben keinen Ehevertrag) hat letztes Jahr sofort die Firma Insolvent gemeldet. Meiner Meinung nach alles ein Spiel, damit ich keine Ansprüche stelle.

Die Insolvenz ist durch... UND NUN...
Hat der Partner meines Mannes nach 1 Monat mit einem anderen Partner die Gleiche Firma mit gleichem Namen (nur das noch dazu zum alten Namen ein Zusatzname steht) als GMBH eröffnet.

Mein Mann ist jetzt Angestellt!

Meiner Meinung nach ist alles nur Show, er wird sicher wieder nach der Scheidung die Firma übernehmen.

Aber wie kann das sein? Gibt keine Spreren bei Insolvenzen von GmbH?

Kann man einfach während der Trennung aus einer Firma gehen, damit die Frau nichts bekommt?!
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 22 weitere Antworten zum Thema:
Insolvenz GmbH
01.03.2012 | 18:06

Antwort

von

Rechtsanwältin Simone Sperling
304 Bewertungen
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte Ihre Anfrage unter Beachtung Ihres Einsatzes und des geschilderten Sachverhaltes wie folgt beantworten:

In den Zugewinnausgleich findet das Vermögen zum Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrages Beachtung (§ 1375 Abs. 1 BGB). In diesem Zusammenhang steht Ihnen ein Auskunftsrecht nach § 1379 BGB zu, welches sich auch auf den Zeitpunkt der Trennung bezieht. Sollte zwischen diesen Zeitpunkten und dem Antrag auf Scheidung eine Verschleuderung oder Verschenkung des Vermögens eingetreten sein, so wie in dem von Ihnen dargelegten Sachverhalt, dann wird das verschwendete oder verschenkte Vermögen gem. § 1375 Abs. 2 BGB hinzugerechnet und fließt somit wieder in den Zugewinn ein. Damit wird eine Benachteiligung des anderen Ehegatten wieder aufgehoben. Dies gilt nicht nur für das Trennungsjahr sondern für die letzten 10 Jahre vor der Zustellung des Scheidungsantrages.

Ich hoffe meine Antwort genügt Ihnen für eine erste Orientierung im Rahmen der Erstberatung und ich darf darauf hinweisen, dass meine Ausführungen auf Ihrer Sachverhaltsdarstellung beruhen.

Gern können Sie von Ihrem Recht zu einer Nachfrage Gebrauch machen. Weitergehende Fragen beantworte ich für Sie im Rahmen einer Mandatsübertragung, ebenso übernehme ich gern weitere Tätigkeiten im Rahmen eines Mandats. Eine Mandatsausführung kann unbeachtlich der örtlichen Entfernung erfolgen und eine Informationsweiterleitung erfolgt dann per E-Mail, Post etc..


Mit vorzüglicher Hochachtung

Simone Sperling
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht
Betriebswirtin (HWK)
_____________________________

E-Mail: sperling@anwaltskanzlei-sperling.de
www.anwaltskanzlei-sperling.de
www.scheidung-deutschlandweit.de
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Nachfrage vom Fragesteller 01.03.2012 | 18:11


Danke, aber das wußte ich schon.

Meine Frage war, wie kann er eine Insolvenz machen und dann in der gleichen Firma als Angestellter arbeiten?!

Das ist doch alles nur um durch die Scheidung mir nichts geben zu müßen! Er wird sicherlich später die Firma wieder übernehmen, wenn "Gras" über alles gewachsen ist.

Was kann man tun?!

Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt 01.03.2012 | 18:14

Dies kann nur mit den dargestellten Regelungen im Ausgleich Beachtung finden. Ein Verbot der Insolvenz und zum Wechsel in eine Angestelltentätigkeit gibt es nicht und würde auch den grundgesetzlichen Regelungen zur Berufs- und Hnaldungsfreiheit widersprechen. Als Ausgleich wurden daher die genannten Regelungen geschaffen.

ANTWORT VON
Rechtsanwältin Simone Sperling
Dresden

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