Einforderung der Grundschuldzinsen durch die Bank Wirtschaftsrecht, Bankrecht, Wettbewerbsrecht
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Einforderung der Grundschuldzinsen durch die Bank


| 28.02.2012 18:38 |
Preis: ***,00 € |

Wirtschaftsrecht, Bankrecht, Wettbewerbsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Thomas Mack




Sehr geehrte Damen und Herren,

wir sind Eigentümer von mehreren Gewerbeimmobilien. Eine dieser Gewerbeimmobilien soll nun verkauft werden und der Verkaufserlös übersteigt den nominellen Grundschuldbetrag. Da aber alle Grundschulden für alle Verbindlichkeiten aller Immobilien haften, fordert die Bank nun den kompletten Verkauferlös zur Tilgung anderer Darlehen und beruft sich hier auf die, der Bank zusätzlich zustehenden Grundschuldzinsen von 15% p.a. über einen Zeitraum von 4 Jahren. Es handelt sich nicht um eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme sondern einen üblichen Verkauf. Es gab zwar in der Vergangenheit zeitlich begrenzte Tilgungsaussetzungen, allerdings waren diese mit der Bank einvernehmlich vereinbart. Die Zinszahlungen wurden regelmäßig erbracht.

Meine Frage:
Inwieweit hat die Bank Ansprüche auf die Grundschuldzinsen? bzw. steht der, die nominelle Grundschuld übersteigende Betrag auch in vollem Umfang der Bank zu?
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Bank
28.02.2012 | 20:30

Antwort

von

Rechtsanwalt Thomas Mack
274 Bewertungen
Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Unter Beachtung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes beantworte ich die Frage gerne wie folgt:

In erster Linie sind natürlich die vertraglichen Abreden zwischen Ihnen und der Bank maßgebend, die mir nicht vorliegen.

Die Grundschuldzinsen sichern höhere Forderungen mit ab, die z.B. durch Zahlungsverzug entstehen und den Grundschuldnominalbetrag übersteigen. Insofern ist es grundsätzlich nicht zu beanstanden, wenn die Haftung aufgrund der Grundschuldzinsen über den Nominalbetrag der Grundschuld hinausgeht.

Es ist bei den Banken gängige Praxis, daß die erwähnten Grundschuldzinsen für alle gegenwärtigen und künftigen Forderungen der Bank sichern.

Allerdings sind die Grundschuldzinsen in diesem Sinn nur ein Sicherungsmittel, es führt jedoch durch die hohen Zinsen zu einer hohen Absicherung der Bank.

Inwieweit die Bank nun den kompletten Verkaufserlös einer Immobilie aufgrund der Grundschuldzinsen verwenden darf, um andere Darlehen abzulösen wäre dem Sicherungsvertrag zu entnehmen.

Die Bank darf eine entsprechende Forderung natürlich nicht nach eigenem Ermessen stellen, sondern nur wenn ihr ein entsprechendes Recht vertraglich eingeräumt wurde.

Sie schulden der Bank auch den Kreditbetrag für die anderen, noch nicht abbezahlten bzw. verwerteten Immobilien. Es müßte daher geprüft werden, ob der oben erwähnte Vertrag eine Klausel enthält, die der Bank das Recht einräumt z.B. bei offenstehenden Rückzahlungsbeträgen in der Höhe der Grundschuldzinsen im Falle des Verkaufs einer der Immobilien diesen Betrag zu fordern.

Wenn dies der Fall ist, dann kann die Bank die entsprechende Forderung geltend machen.

Ich möchte Sie noch einmal darauf hinweisen, daß dieses Forum lediglich die Funktion hat, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage zu geben und eine vollständige und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann.
Das Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann eine völlig andere rechtliche Beurteilung ergeben.

Ich hoffe ich konnte Ihnen mit diesen Ausführungen eine erste Orientierung bieten und stehe Ihnen für eine persönliche Rechtsberatung auch über die angegebene E-mail Adresse gerne zur Verfügung.



Mit freundlichen Grüßen

Thomas Mack
Rechtsanwalt


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Rechtsanwalt Thomas Mack
Throner Str. 3
60385 Frankfurt a.M.
Tel.: 0049-69-4691701
E-mail: tsmack@t-online.de



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