28.02.2012 | 13:17
Antwort
von
Rechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler
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Sehr geehrte Fragestellerin,
sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt:
Genau kann man Ihre Frage natürlich nur beantworten, wenn man die Unterlagen einsieht un den genauen Sachverhalt kennt.
Ich verstehe ihr Guthaben in Höhe von EUR 118,00 so, dass es hierbei um Vorauszahlungen geht, die Sie vor Insolvenzeröffnung am 01.09.2011 geleistet haben. Es handelt sich hierbei um sog. Insolvenzforderungen, die Sie zur Tabelle des Insolvenzgerichts anmelden können. Nach Abschluss des Insolvenzverfahresn in drei bis fünf Jahren können Sie hierauf die Zahlung einer Quote erhalten, die üblicherweise bei 3 bis 5 % liegt.
Es ist aber auch möglich, dass eine Zahlung ganz ausbleibt, da sog Masseunzulänglichkeit vorliegt, bei der sogar die gegenüber normalen Insolvenzforderungen bevorrechtigten Masseforderungen wie z.B. die Gehälter der Angestellten von Teldafax nicht bezahlt werden können. Der Insolvenzverwalter Dr. Biner Bähr hat nämlich bereits mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens für die meisten Gesellschaften Masseunzulänglichkeit angezeigt. Es besteht also die Möglichkeit, dass Sie von den Zahlungen vor dem 01.09.2011 nichts zurück bekommen. Daher sollten Sie sich überlegen, ob Sie Ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden, da die Anmeldefrist am 31.01.2012 abgelaufen ist und Ihnen für die nachträgliche Anmeldung Gerichtskosten von ca. EUR 15,00 in Rechnung gestellt werden könnten.
Leider ist in der Insolvenz so, dass auch berechtigte Forderungen untergehen.
Bezüglich der Zahlungen nach September 2011 könnten Sie bessere Aussichten haben, da der Vertrag ja nach Ihrer Mitteilung zum Juni 2011 beendet worden ist, könnten Sie eine sog. Masseforderung gegen den Insolvenzverwalter haben, die gegenüber Ihren Forderungen aus der Zeit vor dem 01.09.2011 bevorrechtigt sein dürfte. Hier könnten Sie mit der Zahlung einer Quote rechnen. Bitte wenden Sie sich hierzu an den Insolvenzverwalter:
White & Case Insolvenz GbR
Dr. Biner Bähr
Bundeskanzlerplatz 2-10
53113 Bonn
Tel.: +49 228 9727121
insobonn@whitecase.com
Das Einfachste ist natürlich, dass Sie zu Ihrer Bank gehen und die von dem Insolvenzverwalter nach Beendigung des Vertrags gezogenen Lastschriften widerrufen, so dass Sie jedenfalls die Zahlung vom 28.02.2012 als auch eine etwaige Zahlung für Januar 2012 zurück erhalten könnten.
Abschließend weise ich noch auf Folgendes hin: Dieser Dienst soll Ihnen lediglich eine erste Einschätzung geben und den Gang zu einem örtlichen Rechtsanwalt nicht ersetzen. Oft stellt sich erst dort ein bestimmtes Detail heraus, das zu einer ganz anderen rechtlichen Bewertung des Falles führt.
Ergänzung vom Anwalt
28.02.2012 | 13:22
Anliegend noch der Link zu der Homepage des Amtsgericht Bonn, das Informationen speziell für die Insolvenz der Teldafax-Gruppe bereitstellt:
http://www.ag-bonn.nrw.de/service/Insolvenzverfahren_TelDaFax-Gruppe/index.php
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Scheibeler