Arbeiten ohne Arbeitsvertrag und kein Lohn bekommen Arbeitsrecht
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Arbeiten ohne Arbeitsvertrag und kein Lohn bekommen


| 27.02.2012 11:41 |
Preis: ***,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Carsten Dreier


| in unter 2 Stunden

Hallo,
mein Sohn hat für einen Subunternehmer nach Feierabend gearbeitet und seit 3 Monaten keinen Lohn mehr bekommen insgesamt 700€.
Sein Arbeitgeber arbeitet als Subunternehmer: Dieser liefert für mehrere Lebensmittelgeschäfte, gekaufte Einkaufskörbe zu den Kunden nach Hause.
Mein Sohn hat nun die Arbeit eingestellt .
Er hatte keinen schriftlichten Vertrag, und brauchte auch nie seine Lohnsteuerkarte
vorlegen, aber es gibt reichlich Zeugen, dass er gearbeitet hat! (Supermarkt, Freundin ich(Vater) usw.) Ich war persönlich mit meinem Sohn bei diesem Subunternehmer, da wurden
wir um ca. eine Woche vertröstet, dann sollte aber das Geld kommen. (kam aber nicht!)
Das Gespräch hatte ich mit meinem Iphone aufgenommen, die Aussagen sind gespeichert..

Was kann er tun? Welche Straftat liegt vor? (Leistungsmissbrauch?)

Vielen Dank im voraus
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Arbeitsvertrag Arbeiten Lohn
27.02.2012 | 12:22

Antwort

von

Rechtsanwalt Carsten Dreier
37 Bewertungen
Sehr geehrter Fragesteller,

vorweg möchte ich Sie darauf hinweisen, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann, sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten. Durch Hinzufügen oder Weglassen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen. Unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes möchte ich Ihre Frage wie folgt beantworten:

Nach § 611 BGB ist der Dienstberechtigte verpflichtet, die vereinbarten Vergütung zu zahlen.

Wenn Ihr Sohn also darlegen und beweisen kann, dass er für den Arbeitgeber gearbeitet hat, und noch 700 Euro Lohn bekommt, sollte er diesen unter kurzer Frist schriftlich zur Zahlung auffordern und dann Klage beim Arbeitsgericht einreichen.

Da es Ihrer Schilderung nach reichlich Zeugen für die Arbeit Ihres Sohnes gibt, dürfte eine arbeitsgerichtliche Auseinandersetzung Aussicht auf Erfolg haben.

Bei Interesse an einer Mandatierung können Sie sich gerne mit mir in Verbindung setzen.

Ich hoffe, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben und verbleibe. Bei Unklarheiten können Sie gerne eine Nachfrage stellen.

Mit freundlichen Grüßen

Carsten Dreier

Rechtsanwalt


Bewertung des Fragestellers 2012-02-29 | 11:59


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