Kundenübernahme Hostingbranche innerhalb Einzelunternehmen
| 23.02.2012 22:21
| Preis:
***,00 € |
Internetrecht, Computerrecht
Beantwortet von
| in unter 2 Stunden
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich betreibe als Einzeltunernehmer zwei Projekte.
Projekt A & Projekt B mit je einer anderen Bezeichnung.
Beide besitzen eigene Internetplattformen und haben Kunden mit Verträgen.
Ich biete Webhosting,vServer,RootServer,... an.
Ich möchte nun Projekt A auflösen und die Kunden zu den gleichen bzw. besseren Konditionen unter Projekt B weiterführen.
Sinn und Zweck ist ganz einfach die Vereinfachung der Supportprozesse, was Kosten spart, die ich über das Projekt B optimal an Kunden weitergeben kann, da dieses auch technisch besser aufgestellt ist.
Die Frage ist nun: Wie werden die Projekte hier bewertet?:
Es ist ja eine Einzelunternehmung von mir und zwei Projekte. Müssen hier nun vorab die Kunden die Erlaubnis zur Datenweitergabe geben, da es zwei Projekte sind, oder aber nicht, da beides ja auf mich als Einzelunternehmung läuft.
Vielen Dank im Voraus.
23.02.2012 | 22:58
Antwort
von
Rechtsanwalt Oliver Wöhler
700 Bewertungen
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts beantworten möchte:
Es kommt auf den Inhalt der Verträge an, die Sie mit den Kunden des Projekts A geschlossen haben. Wenn die Verträge einen Wechsel auf B zulassen, würden Sie keine Zustimmung der Kunden benötigen. Wenn aber die Verträge sich konkret auf das bestimmte Projekt beziehen, dann können Sie nicht einfach einseitig die Kunden von Projekt A nach B schieben, weil sich die Verträge auf konkrete Gegenstände beziehen. Das Sie beide Projekte als Einzelunternehmer betreiben, ändert zunächst nichts daran, das beide Projekte unterschiedliche Vertragsgegenstände betreffen. Wie gesagt, kommt es auf den Inhalt der Verträge und ggf. auf den Inhalt Ihrer AGB´s an.
Bitte bedenken Sie, dass jede Ergänzung des Sachverhalts zu einer veränderten Beurteilung führen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Wöhler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeits- und Familienrecht
Paulistr. 10
31061 Alfeld
Tel.05181/5013
Fax 24163
mail:anwaltwoehler@googlemail.com
Nachfrage vom Fragesteller
15.04.2012 | 16:33
Sehr geehrter Herr Wöhler,
vielen Dank für ihre Antwort.
Eine reine Mail, die über die Weiterführung der Geschäfte durch das neue Unternehmen informiert und eine Frist zur Sonderkündigung einräumt, ist denke ich dann auch nicht möglich, da eine "Annahme durch Schweigen" nur unter Geschäftsleuten möglich ist?
Es handelt sich hier um größtenteils Privatkunden.
Wie sollte die Zustimmung und Information korrekt ablaufen?
Vielen Dank!
Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt
15.04.2012 | 20:23
Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Annahme ist richtig. Sie dürften als Unternehmer zwar jeweils der Vertragspartner sein, die Kunden haben aber Verträge für das Projekt A oder B und können nur auf das jeweils andere Projekt verwiesen werden, wenn die Verträge dies zulassen würden. Sie müssen die Kunden anschreiben und eine Übernahme zu Projekt B anbieten, dem Kunden also die Möglichkeit der Zustimmung geben. Gleichzeitig müssen Sie die Kunden auf die Möglichkeit eines Sonderkündigungsrechts hinweisen, weil Sie wie gesagt die Kunden nicht einseitig von A zu B schieben können.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Wöhler, Rechtsanwalt