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Haus - Werkvertrag kündigen wegen Nichtfinanzierbarkeit


| 23.02.2012 12:48 |
Preis: ***,00 € |

Baurecht, Architektenrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Thomas Bohle


| in unter 2 Stunden

Hallo,

meine Freundin und ich haben einen Werkvertrag für ein Fertighaus abgeschlossen unter der Voraussetzung, dass eine Finanzierung zustande kommt.

Es wird also ein kostenloses Rücktrittsrecht angeboten, wenn eine Finanzierung nicht unter seriösen Bedingungen erfolgen kann.

Nachdem wir einen perfekten Finanzierungsplan stehen hatten, reichten wir diesen mit unserer Bank bei der Bausparkasse ein. Nach zwei Wochen kam das Erschrecken, dass unsere Sicherheiten nicht ausreichen.

Dieses Schreiben schickten wir zusammen mit unserer Kündigung innerhalb der vertraglichen Frist an das Hausunternehmen. Von denen kam die Stellungnahme, dass eine Nichtfinanzierbarkeit nicht gesehen wird, da es nur ein Angebot ist.

Jetzt ist es aber auch so, dass für jede Anfrage eine Schufa - Abfrage erstellt wird. Da wir uns allerdings nicht die Schufa kaputt machen wollen, da wir ja eine neue Wohnung benötigen, fragen wir uns, ob das Hausbauunternehmen uns zwingen kann zu einem bestimmten Finanzierer zu gehen.

Unsere Hausbaufirma schlug uns drei Finanzierer vor, die allerdings frei sind und die Kredite verkaufen vermutlich. Das möchten wir nicht.

Was können wir tun???
Reicht eine einzelne Ablehnung nicht aus????

MfG
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 19 weitere Antworten zum Thema:
Haus kündigen Werkvertrag
23.02.2012 | 13:33

Antwort

von

Rechtsanwalt Thomas Bohle
931 Bewertungen
Sehr geehrter Ratsuchender,


eine einzelne Ablehnung reicht leider nicht aus.


Der Finanzierungsvorbehalt wurde Ihnen mitgeteilt, so dass Sei im Streitfall in der Beweislast wären, dass eine Finanzierung nicht unter seriösen Bedingungen erfolgen kann. Und diesen Beweis werden Sie kaum führen können, wenn Sie eine Absage, die Gegenseite aber drei Zusagen präsentieren kann.


Sofern (offenbar leider nicht - daher ist es immer ratsam, VOR Unterschrift einen Vertrag anwaltlich prüfen zu lassen) nicht ein bestimmter Finanzierer im Vertrag aufgeführt worden ist, werden Sie sich also tatsächlich auch auf die Gegenangebote einlassen müssen.

Allein die Tatsache, dass Auskünfte eingeholt werden, spielt dabei leider keine Rolle; ebenso Ihre Vermutung des Kreditverkaufes (da dieses im Kreditvertrag ja individuell abgegolten werden könnte).


Sie sollten nun aber wie folgt vorgehen, um vielleicht nicht etwas zu retten:

Lassen Sie sich die drei Angebote geben und dann diese drei Angebote prüfen (ggfs. auch von der Hausbank).

Stellt sich dann heraus, dass die Angebote nicht seriös sind, können Sie sie DANN zurückweisen und auf das Rücktrittsrecht bestehen - denn dann ist es ja auch der Gegenseite nicht gelungen, eine seriöse Finanzierung vorzuweisen.


Ansonsten bleibt leider nur noch die Möglichkeit, im Rahmen einer Einigung mit der Gegenseite aus dem Vertrag zu kommen.



Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg

Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
http://www.rechtsanwalt-bohle.de/index.php?tarcont=content/e-mail.inc.php


Bewertung des Fragestellers 2012-02-23 | 13:42


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"Schnelle und präzise Antwort zu einem vermeindlich leichten Fall. Dennoch eine sehr ausführliche Antwort, die mir als Laie sehr weitergeholfen hat. Danke"
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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 2012-02-23
5/5.0

Schnelle und präzise Antwort zu einem vermeindlich leichten Fall. Dennoch eine sehr ausführliche Antwort, die mir als Laie sehr weitergeholfen hat. Danke


ANTWORT VON
Rechtsanwalt Thomas Bohle
Oldenburg

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