Reiseveranstalter tritt von Pauschalreise zurück aufgrund Flugüberbuchung
23.02.2012 10:51 |
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Reiserecht
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Rechtsanwalt Guido Matthes
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Sehr geehrte Damen und Herren,
folgende Situation besteht:
Im Oktober 2011 wurde eine Pauschalreise für 2 Personen im Volumen von 4.600€ bei einem Reiseveranstalter im Reisebüro gebucht, Reisezeitraum sind die Osterferien 2012.
Die Anzahlung wurde eingezogen und im November 2011 kam die schriftliche Bestätigung der Reise.
Jetzt, d.h. Ende Februar 2012, ist dem Veranstalter aufgefallen, dass der Hinflug überbucht ist (Charterflug). Es wurde angeboten, einen Tag früher zu fliegen, was leider nicht möglich ist, da ein Reiseteilnehmer Lehrer ist und daher auf keinen Fall früher fliegen kann, da dann die Ferien noch nicht begonnen haben.
Ich habe alternative Flüge bei Linienfliegern gefunden und dem Reisebüro mitgeteilt, welche so kurzfristig natürlich wesentlich teurer sind als die Charterflüge. Das Reisebüro/Reiseveranstalter hat die Übernahme dieser Flüge natürlich abgelehnt und will jetzt von der Reise zurück treten.
Meine Frage:
Kann der Reiseveranstalter einfach so 6 Wochen vor dem Urlaub vom Vertrag zurück treten? Wenn ich jetzt stornieren wollte, müsste ich mindestens 20% Stornogebühr zahlen, gibt es so etwas nicht auch in entgegengesetzter Richtung?
Vielen Dank für eine Rückmeldung.
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