ungeduldetes mietfreies wohnen
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Mietrecht, Wohnungseigentum
Beantwortet von
Rechtsanwalt Patrick Hermes
Seit einem halben Jahr ist meine Mutter schwer erkrank (Krebs +Demenz). Sie hat in den vergangenen Jahren sämtliche Geschäfte für die Ehegemeinschaft übernommen. Ich,Tochter, habe den Haushalt verwahrlost und hoch verschuldet vorgefunden. Die Schulden (ca. 12.000€ ) sind aus den normalen Renteneinnahmen kaum zu bedienen. Insolvenzantrag bei über 70jährigen = schrecke ich noch zurück.Die Eltern sind Gemeinschaftseigentümer eines Hauses.
Im gleichen Haus wohnt seit mehr als 10 Jahren mein Bruder mit seiner Familie in einer abgeschlossener Wohneinheit. Ein schriftlicher oder mündlicher Mietvertrag besteht lt. Angaben meines Vaters nicht, Nebenkosten wurden nur sporadisch bezahlt, da diese von meinen Eltern auch nicht nachweisbar in Rechnung gestellt worden sind.
Mein Vater, geistig voll zurechnungsfähig, kannte das Ausmaß seiner schlechten finanziellen Situation nicht. Grund dafür sind u.a.die Auswirkungen der seltene Form der Demenz- erkrankung meiner Mutter (frontotemporale Demenz), bei der es über Jahre zu einer Persönlichkeitsveränderung in bestimmten Bereichen (hier Geschäftsfähigkeit) kommt. (selbst 20€- Rechnungen erst nach Inkasso/ Anwalt bezahlt etc.)
Mein Vater bat mich um Hilfe und erteilte mir eine „Generalvollmacht", bei der seine Unterschrift notariell beglaubigt worden ist. Da ich keine Grundstücksgeschäfte oder „in sich" Geschäfte beabsichtige zu tätigen und die finanzielle Lage meiner Eltern sehr schlecht ist, habe ich/wir auf eine notariell erstellte Vollmacht verzichtet. Mein einzigstes Anliegen ziehlt auf eine Schadensbegrenzung aller Verbindlichkeiten meiner Eltern.
Für meine Mutter habe ich beim Amtsgericht eine Fremdbetreuung mit EV beantragt. Dies zieht sich allerdings seit Monaten hin.
Nun befürchte ich jederzeit den Zugriff der Gläubiger
Nun zum eigentlichen Problem: mietfreies und nebenkosten-ignorierendes Wohnen meines Bruders
folgende Schreiben hat mein Bruder von meinem Vater erhalten:
Anmerkung: alle Schreiben an meinen Bruder / bzw. seinen Sohn sind von meinem Vater gewollt und eigenhändig unterschrieben.
13.1.2012
1. Forderung zur Zahlung von Nebenkosten ( Anteil Heizung/Wasser/Grundsteuern a Wohnfläche) von ca 2000€ (mtl.177€ mtl.) für 2011. Rechnungen sind alle vorhanden.Mietvertrag existiert nicht.
2. Aufforderung zur Zahlung von Miete ab 1.2.2012, plus Vorlage Mietvertrag, bei Ablehnung Räumung der Wohnung zum 1.2.2012
Es erfolgte keinerlei Reaktion seitens meines Bruders, einem Gespräch mit meinem Vater und mit mir weicht er aus, ein Mietvertrag kam nicht zu stande.
3.2.2012 (einschreiben)
3. Mitteilung über Zahlungsverzug Nebenkostenrechnung von 2011 (30 Tage)
4. Mitteilung, dass Familie ohne Einverständnis wohnt, Aufforderung zur Räumung und in Rechnung stellen einer monatlichen Nutzungsentschädigung ab 1.2.2012 (Höhe der Miete plus NK) bis dahin.
Reaktion meines Bruders gleich null, die Ernsthaftigkeit des Anliegens wird anscheinend von ihm nicht erkannt
Zudem stellte sich nach Sichtung der noch vorhanden Kontoauszügen heraus, das von dem Vermögen meiner Eltern (obwohl hoch verschuldet), speziell meines Vaters, ohne dessen Einverständnis/ Wissens beträchtliche Summen für den Privatbereich meines Bruders von seinem Konto verwendet worden sind.
Mein Bruder wird bei jeder Ausseinandersetzung das Einverständniss meiner Mutter als Berechtigung anführen. Der Nachweiß für vergangene „Leistungserschleichung und Betrug innerhalb der Familie" wird auch auf grund der Demenzerkrankung meiner Mutter schwierig werden. (soll auch hier nicht die Frage sein)
Die Vergangenheit wird wohl erst innerhalb der Erbauseinandersetzung eine Rolle spielen.
Aktuell stehen aber diese Fragen an:
1. Kann/ darf mein Bruder die Nebenkostenabrechnung und Schreiben meines Vaters zur Räumung ignorieren? (kein Mietvertrag vorhanden) , ist solche Rechnungslegung zwischen Privatpersonen ülich/rechtens?
Wie viele Jahre zurück können solche Kosten privatrechtlich in Rechnung gestellt werden?
2. kann mein Vater, ohne das explizite Einverständnis seiner Ehefrau (Gemeinschaftseigentum) einen Mietvertrag verlangen?, steht ihm hierbei nur die Hälfte der Einnahmen zu?
3. welche rechtlichen Schritte muß er jetzt gehen, um seine Forderungen durchzusetzen, wird er auf grund des „Nicht-Einverstanden-seins" seiner Ehefrau in der Durchsetzung seiner Forderungen rechtlich scheitern?
Danbar für jede Antwort, ich weiß nicht weiter
Mit freundlichen Grüßen
Wohnen




