Baustellenkontrolle vom Zollamt
22.02.2012 20:52 |
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Arbeitsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
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Sehr geehrter Herr Anwalt,
in der heutigen Baustellenkontrolle vom Zollamt sind zwei bulgarische Bauhelfermitarbeiter mit gültigem Gewerbeschein kontrolliert worden. In der Gewerbeanmeldung ist angegeben, dass Trockenbauarbeiten, Fassadenreinigung, Hausmeisterservice, Baustellenhelfer und Abbrucharbeiten ausgeführt werden dürfen.
Während der Kontrolle haben sie im Fassadenbereich Bauhelfer-Arbeiten ausgeführt.
Der Zollbeamte behauptet, dass die Mitarbeiter eine vom Arbeitsamt gültige Arbeitserlaubnis brauchen, weil allein der Gewerbeschein nicht ausreichen würde, die genannte Arbeit auszuführen. Desweiteren sagte er, dass der Gewerbeschein nicht ausreichen würde, eine Selbstständigkeit auszuführen, weil die Bauhelferarbeiter kein Firmenwagen besitzen sowie keine weiteren Aufträge außerhalb unserer Firma.
Haben wir als Unternehmer ein Gesetz verletzt? Falls dies der Fall sein sollte, bitte ich Sie um eine ausführliche Erklärung. Dürfen die genannten zwei Bauhelferarbeiter weiterhin für uns arbeiten?
Mit freundlichen Grüßen,
Gef. Danilo Pijanovic
Duga Decor GmbH




