Fahrradkauf & Widerruf, bzw, Rückabwicklung
Ein Käufer hatte aufgrund gesetzteren Alters, seinen im April 2011 gekauften Drahtesel gegen ein neues E-Bike beim gleichen Händler auszutauschen/Zahlung zu geben.
Fachhandel X sicherte nach Beratung und ewigen Rücknahmeabwägungen zu, das " alte " Rad, welches keinerlei Benutzungsspuren hatte, da es nie in Gebrauch war, gegen 50% des KP in Zahlung zu nehmen, wenn ein neues E-Bike bei Ihm gekauft würde. Zusicherungen seitens des Händlers nur mündlich. Die Zusicherung des Käufers zum Vertrag, wurde darauf hin mit 550,- € Anzahlung im DEZ.2011 Quittiert. Wegen der Wintermonate verschleppte sich die Abholung und Vertragserfüllung bis Februar 2012. Vereinbarter Abholtermin : 24.02.12.
Durch den massiven Wertverlust eines nagel neuen Rades, recherchierte der Käufer im Internet nach Privaten Interessenten am " alten " Rad. Dies erwies sich als Schwierig, da es sich um ein Erwachsenen Dreirad für Senioren/Behinderte handelte. Beim Recherchieren viel dem Käufer dann aber Auf, das das gleiche Neukaufangebot des Händlers betreffend eines E-Bikes, im Internet bei einem anderen Händler, 450,- € günstiger zu erwerben ist.
Daraufhin suchte der Käufer den Verkäufer auf, um den Vertrag Rück abzuwickeln. Dies lehnte der Verkäufer auch unter Zahlungsangebot einer Standgebühr generell ab. Er wäre generell nur bereit, bei Vollzahlung des Kaufpreises ( 2099,- € ) und dem angekündigten Nichtgebrauch der Neu Ware, dann einen Gutschein in der gleichen höhe auszustellen. Er hätte das Rad als 2011 Modell reserviert und dies hätte ich per Anzahlung Quittiert. Auch einen Gutschein über die Anzahlung und der damit verbundenen Kaufstornierung wollte er nicht zustimmen.
Nun schliesst verständlicher Weise der Gesetzgeber bei Anzahlung einen Widerruf zum Geschäft generell aus.
Somit hätte der Verkäufer ja rechtlich erlaubte Nötigung für sich entschieden, da er am " alten " unbenutzten Rad 1000,- € verdient, NP war ja 2000,- und am angezahlten Neuen E-Bike entweder die verlorene Anzahlung von 550,- €, sollte ich das Rad nicht abholen, oder aber wiederum 2099,- € Gewinn in Form eines Gutscheins, wenn ich das Rad nicht abnehmen will !!!
Wie sieht es aber aus, wenn der Käufer das Rad voll Bezahlt, abholt und eine Woche später wegen Uneignung wiederbringt und um Preisrückerstattung bittet ?
Und wie sieht es aus, wenn der Verkäufer sich nun weigert, den vereinbarten Rückkaufspreis von 1000,- € fürs alte Rad verweigert, welches aber überhaupt ja Bedingung für den Neukauf war.
Kann der Käufer über vertragliche Mängelangabe wegen Nichterfüllung vom Vertrag dann zurücktreten ( mündliche & öffentliche Absprache im Ladengeschäft )sollte das alte Rad nicht zum vereinbarten Kaufpreis in Zahlung genommen werden ???
Gibt es überhaupt eine Chance, den Vertrag mit Rückerstattung durch zu setzen ?
B
Der Verkäufer vermittelt das rechtliche Gefühl, das sobald ein Interessent eine Anzahlung für eine Sache tätigt, keinerlei Stornierung des Vertrages mehr möglich ist. Zudem bleiben die Fragen offen : Ab wann beginnt die Gewähr & Widerrufsfrist - bei der Anzahlung des Artikels oder bei der Restzahlung bei Abholung ? Ein Testen des Kaufgegenstandes ist ja wegen fehlendem Gegenstand nicht möglich, sondern erst bei Abholung und Restzahlung. Tritt dann neues Widerufsrecht ein, oder kann man bei Uneignug der Gerätschaft nach Abholung und Test, keinerlei Vertragsstornierung mehr erreichen
Widerruf Rückabwicklung




