22.02.2012 | 19:13
Antwort
von
Rechtsanwalt LL.M.; M.A. Michael Grübnau-Rieken
232 Bewertungen
Sehr geehrter Ratsuchender,
besten Dank für die Anfrage, die ich gerne anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes im Verhältnis zu Ihrem Einsatz wie folgt beantworten möchte.
Zunächst vorausgeschickt, müssen Sie für Ihre Lebensgefährtin finanziell nicht haften.
Wenn Sie zahlen möchte, bieten sich zwei Möglichkeiten an.
1. Zahlen Sie die Hauptforderung direkt an den richtigen Ursprungsgläubiger.
Sodann bleiben dann nur noch die Kosten über, die das Inkassounternehmen sodann geltend zu machen gedenkt.
2. Vereinbaren Sie eine Zahlung direkt mit dem Gerichtsvollzieher.
Grundsätzlich können Sie eine Zwangsvollstreckung nicht erzwingen. Sie können Ihr Schreiben jedoch ergänzen durch den Zusatz, dass Sie von einer Verwirkung der Forderung ausgehen, wenn die Forderung nicht geltend gemacht wird.
Empfehlen würde ich Ihnen jedoch den Weg über den Gerichtsvollzieher.
Die Kosten richten sich nach dem GvKostG und hier § 9 in Verbindung mit dem Kostenverzeichnis.
Wenn Sie den GV anrufen und einen Termin vereinbaren, geht so etwas normalerweise, je nach Auslastung des GV in dessen Bezirk, recht schnell. In meinem Bezirk innerhalb weniger Tage. Für Ihren Bezirk habe ich keine Erfahrungswerte.
Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage gegeben haben zu können.
Im Falle einer weiteren, anwaltlichen Mandantierung würde ich mich freuen, wenn Sie mich beauftragen würden.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Grübnau-Rieken LL.M.; M.A.
Master of Laws, Magister Artium
Rechtsanwalt
Dozent im Bereich Sozialrecht, Haftungs- und Vertragsrecht
Nachfrage vom Fragesteller
23.02.2012 | 17:28
Danke für die schnelle und kompetente Bearbeitung.
Ich habe ein Verständnisproblem.
Könnten sie bitte den Begriff Ursrpungsgläubiger kurz umreißen, oder bitte geben sie mir eine zugängliche Quelle an.
Zum Hintergrund: Das Inkassounterehmen schreibt 2012.
"Wir vertreten die Interesssen der Quelle- Schickedanz AG"
Dies Firma gibt es nicht mehr.
Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt
23.02.2012 | 20:42
Sehr geehrter Ratsuchender,
Ihre Nachfrage möchte ich wie folgt beantworten.
Mt Ursprungsgläubigier meine ich die Firma, die als aller erste die Forderung gegen Ihre Freundin inne hatte, also mit der Ihre Freundin als erste in Kontakt geriet.
Dies ist nach Ihrer Sachverhaltsdarstellung die Quelle AG. Diese gibt es in der Tat nicht mehr. Die Quelle Schickedanz ist jedoch aus einem Insolvenzverfahren der Quelle AG hervorgegangen und hat die Forderungen übernommen.
Dies musste einer meiner Mandanten kürzlich leidvoll erfahren, gegen den aus einem Vollstreckungsbescheid von 1994 vollstreckt wurde.
Ich hoffe, Ihre Nachfrage verständlich beantwortet haben zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Grübnau-Rieken LL.M., M.A.
Rechtsanwalt