Mündlicher Mietvertrag
| 22.02.2012 12:15 |
Preis: ***,00 € |
Beantwortet von
Preis: ***,00 € |
Mietrecht, Wohnungseigentum
Beantwortet von
Rechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler
Hallo lieber Bearbeiter dieser Nachricht,
wir haben folgendes Problem zum Thema „Mündlicher Mietvertrag":
Wir haben uns Anfang des Monats entschieden, zusammen mit einem guten Freund in ein altes Haus zu ziehen, das er vor Kurzem geerbt hat und das seitdem leer stand.
Das Zusammenleben war als WG geplant, da nur eine Küche im Haus vorhanden ist.
Da unser Freund beruflich sehr eingespannt ist, haben wir uns bereit erklärt, ihm die gesamte Organisation abzunehmen, also alles was Entrümpeln und Renovieren der betroffenen Räume angeht.
Folgende Abmachungen wurden mündlich getroffen:
- wir sollten Ende Februar einziehen
- er sollte im Monat März nachkommen
- als Mietdauer wurde bis Ende 2013 vereinbart, denn da wird voraussichtlich unser neues Objekt fertig gestellt sein
- die Kosten für das Ausräumen und Instandsetzen diverser Dinge, die nicht funktionierten, würde jeder zur Hälfte tragen. Das war sozusagen als Miete unsererseits verstanden.
- Die Hausnebenkosten sollten in Zukunft zu einem Drittel von uns und zu zwei Dritteln von ihm getragen werden, entsprechend der jeweils bewohnten Hausanteile.
Einige Tage nachdem wir alle (und einige bezahlte Helfer)zusammen begonnen haben am Haus zu arbeiten, ist unser Freund leider plötzlich und unerwartet gestorben.
Vom Zusammenziehen wußten inzwischen viele Menschen in seinem und unserem Umfeld Bescheid.
Da wir schon zu viel in dieses Haus investiert haben, so schnell nichts neues mehr finden und in einer Woche aus der früheren Wohnung ausziehen müssen machen wir – neben all der Trauer - mit Renovierung/Umzug erstmal so weiter wie gemeinsam geplant.
Nun unsere Fragen:
1. Ist es richtig, dass mit den getroffenen Vereinbarungen ein mündlicher Mietvertrag zustande gekommen ist?
2. Falls ja, wie lange gilt dieser? Mit welchen Kündigungsfristen beiderseits?
3. Kann uns der neue Eigentümer eine andere Miete aufzwingen?
4. Wer übernimmt nun die Kosten für das Entrümpeln, Instandsetzen?
5. Sollte kein Mietvertrag zustande gekommen sein, wer übernimmt die Kosten für unsere Renovierung und den/die Umzüge?
Im Voraus herzlichen Dank für die Hilfe und viele Grüße
Trifft nicht Ihr Problem?
Wir haben 754 weitere Antworten zum Thema:
Mietvertrag mündlicher
Mietvertrag mündlicher




