Frage zum Diebstahl Strafrecht
Login
Rechtsrat vom Anwalt: Schnell, sicher, günstig
 www.frag-einen-anwalt.de » Strafrecht » Frage zum Diebstahl

Frage zum Diebstahl


22.02.2012 05:34 |
Preis: ***,00 € |

Strafrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle


| in unter 2 Stunden

Ich habe folgende Frage:

Ich bin letzte Woche leider beim Diebstahl erwischt worden, Warenwert 300 Euro, ich habe bisher nur einmal Ärger mit der Polizei gehabt und das war auch wegen Diebstahls, vor 3 Jahren, war nur 1 Flasche Parfum damals und ich musste eine Geldstrafe zahlen und das Verfahren ist dann eingestellt worden.

Weil es jetzt das zweite mal ist, habe ich ein bißchen Angst, was jetzt auf mich zukommt.

Insbesondere will ich wissen, ob ich jetzt mit der Eintragung einer Vorstrafe rechnen muss oder noch einmal mit einem blauen Auge davon komme. Ich habe einen festen Job und eine Familie.
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 140 weitere Antworten zum Thema:
Diebstahl
22.02.2012 | 06:09

Antwort

von

Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
1126 Bewertungen
Sehr geehrter Ratsuchender,

Sie werden voraussichtlich noch einmal mit einem sogenannten "blauen Auge" davon kommen.

Zwar werden Sie im Falle einer Verurteilung mit einer Geldstrafe rechnen müssen, diese wird aber vermutlich keine 90 Tagessätze betragen.

Dieser Einschätzung liegen aber nur Ihre Angaben zu Grunde. Für die Höhe des Strafmaßes werden auch die Gesamtumstände eine Rolle spielen. Insoweit ersetzt meine Einschätzung nicht die individuelle Prüfung, nach Akteneinsicht durch einen Rechtsanwalt.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg

Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de


ANTWORT VON
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Oldenburg

1126 Bewertungen
FACHGEBIETE
Familienrecht, Kaufrecht, Strafrecht, Vertragsrecht, Sozialrecht
Rechtsberatung und Rechtsfragen online. Finden Sie einen Rechtsanwalt bei frag-einen-anwalt.de © 2012 QNC GmbH | Impressum