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Schätzung eines Erbes


21.02.2012 17:43 |
Preis: ***,00 € |

Generelle Themen


Beantwortet von

Rechtsanwältin LL.M. Anja Merkel


| in unter 1 Stunde

Ich bin Haupterbe meiner Mutter (Haus und Grundstück), meine 3 Geschwister sind laut Testament mit dem Pflichtteil bedacht. Wer muss denn die offizielle Schätzung des Erbes bezahlen, geht das zu meinen Lasten?
21.02.2012 | 18:08

Antwort

von

Rechtsanwältin LL.M. Anja Merkel
52 Bewertungen
Sehr geehrter Fragesteller,
sehr geehrte Fragestellerin,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Zunächst möchte ich Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste rechtliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.

Ihre Fragen beantworte ich hinsichtlich Ihrer Angaben und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes folgendermaßen.


Die Kosten des Nachlasses, zu denen auch die Schätzung gehört, sind aus dem Nachlass/Erbmasse zu bezahlen. Insofern vermindern sich die Ansprüche des erben und der Pflichtteilsberechtigten entsprechend.


Ich hoffe, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben.

Beste Grüße

Anja Merkel, LL.M.
Rechtsanwältin


ANTWORT VON
Rechtsanwältin LL.M. Anja Merkel
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