Schätzung eines Erbes
21.02.2012 17:43
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***,00 € |
Generelle Themen
Beantwortet von
| in unter 1 Stunde
Ich bin Haupterbe meiner Mutter (Haus und Grundstück), meine 3 Geschwister sind laut
Testament mit dem Pflichtteil bedacht. Wer muss denn die offizielle Schätzung des Erbes bezahlen, geht das zu meinen Lasten?
21.02.2012 | 18:08
Antwort
von
Rechtsanwältin LL.M. Anja Merkel
52 Bewertungen
Sehr geehrter Fragesteller,
sehr geehrte Fragestellerin,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Zunächst möchte ich Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste rechtliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.
Ihre Fragen beantworte ich hinsichtlich Ihrer Angaben und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes folgendermaßen.
Die Kosten des Nachlasses, zu denen auch die Schätzung gehört, sind aus dem Nachlass/Erbmasse zu bezahlen. Insofern vermindern sich die Ansprüche des
erben und der Pflichtteilsberechtigten entsprechend.
Ich hoffe, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben.
Beste Grüße
Anja Merkel, LL.M.
Rechtsanwältin