Küche und Sauna
20.02.2012 23:08 |
Preis: ***,00 € |
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Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerung
Beantwortet von
Rechtsanwalt Lars Liedtke
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Wir werden (Sachsen Anhalt) durch einen Zwangsverwalter verwaltet, an den wir bis zum Versteigerungstermin "Miete" zahlen.Nun wurde beim Gutachten des Wohnhauses+Grundstück(Wert 420.000€)die Sauna zwar erwähnt,aber nicht als Wert erfasst.Die Küche wurde weder erwähnt oder mit Wert erfasst.
Nun wurde gesagt,dass beide Sachen zur Immobilie gehören.Die Gutachterin weigert sich das Gutachten nochmals zu überarbeiten.Ihrer Aussage nach,ist es klar,dass Beides zum Invertar gezählt werden muss.Die Schuld an die Bank beträgt 240.000€.Die Gutachterin legte die Entscheidung in Gerichtshände.
Wir müssen Beides drinnen lassen,sonst werden wir mit einer Geldstrafe bestraft werden.Obwohl Sauna und Küche ohne große Probleme in anderer Immobilie/Wohnung gestellt werden können.
Es müsste (vielleicht aber blos)lediglich die Arbeitsplatte erneuert werden.
Nun meine Frage:
Muss ich die gerichtliche Entscheidung akzeptieren,gehört Küche und Sauna wirklich zur Immobilie?




