Kindesunterhalt Mangelfall und Insolvenzforderrung- Unterhalt
Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin,
sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
ich benötige dringend eine Einschätzung der Situation.
Mein Lebengefähtrte, Vater von 2 Kindern (6+7 Jahre). Eröffnung Insolvenzverfahren in 2010 (zuvor selbstständig durch Einzelunternehmung- private Haftung daher fliessen private und betriebliche Forderrungen in eine Insolvenz, Schuldenbereinigungs entfällt).
Mein Lebensfährte hat sich sofort eine neue Arbeitsstelle gesucht und den Kindesunterhalt erfolgreich vor Gericht herrunter geklagt obwohl die Kindesmutter sich massiv gewährt hat muss er nur noch 50 Euro pro Kind monatlich bezahlen . Zuvor bestand ein 100 % Regelunterhaltstitel.
Mein Lebensgefährte ist sehr früh Vater geworden, so dass er den vollen Regelunterhalt seiner Kinder in der Vergangenheit nicht immer zahlen konnte, durch Berufsausbildung, Arbeitslosigkeit ect. auch wurde der Titel erst vom Jugendamt (UVG), dann Sozialamt dann wieder Jugendamt dann Kindesmutter ect. geltend gemacht so dass ein riesen Chaos entstand. Leider hatte mein Freund auch nicht immer alle Unterlagen zur Seite gelegt über Zahlungen welche er getätigt hat. So dass er eine genaue Forderungssumme nicht benennen konnte. Der Rechtsanwalt meldete kurz nach der besagten Unterhaltsverhandlung eine Fordrrung von 15500 Euro (7Jähriges Kind) und 8000 Euro für das 6 Jähriges Kind ohne eine vorsätzlich begangene Handlung zur Insolvenztabelle an. Da kein Delikt geltend gemacht wurde unterliegen diese Schulden ebenfalls der angestrebten Restschuldbefreiung. Diese Forderungen waren einfach fiktiv von dem Rechtsanwalt der Kindesmutter hoch gerechnet worden. Mein Freund war jedoch da ein Unterhaltstitel bestand in der Beweispflicht das er gezahlt hatte dies konnte er nicht nachweisen da Unterlagen abhanden gekommen sind. Bei der Schuldnerberatung riet man ihm nicht in Einspruch zu gehen um so nicht noch wieder neue Schulden wegen einer verlorenen Feststellungklage zu machen. Vollstreckt wurde gegen meinen Freund nur mit rund 2000,00 Euro je Kind weitere Beweise außer den Unterhaltstitel besaß die Kindesmutter nicht. Der Insolvenzverwalter ging nicht in Einspruch gegen die Forderung da er auch nicht nachvollziehen konnte in wie weit mein Freund Zahlungen geleistet hatte, Mein Freund war mit der Gesamtsituation auch total überfordert. Ingesamt hat er rund 100000,00 Euro Schulden und 60 Gläubiger.... er ging gegen die Forderrung nicht in Einspruch. Daher wurde diese im Prüftermin festgeschrieben und ist somit nicht mehr abänderbar. Unterliegt aber da der Restschuldbefreiung da sie ohne Delikt angemeldet wurden.
Nun geht es auf eine erneute Gerichtsverhandlung zu, die Kindesmutter bzw. der Rechtsanwalt hat die nun durch das Insolvenzgericht festgestellte Forderung (das Insolvenzgericht prüft diese nicht sondern der Insolvenzverwalter) bestätigt bekommen und geht nun mit der Argumentation vor mein Freund habe sich in der Vergangenheit auch schon immer seiner Unterhaltspflicht entzogen um so einen höheren Kindesunterhalt erwirken zu können. Nun aber ist es so das Beweise über Zahlungen meines Freundes aufgetaucht sind.... sprich Kontoauszüge des Jugendamtes über eine 2 jährige Zahlung im Rahmen einer Bestandschaft, auch sind Belege darüber aufgetaucht das der Unterhaltstitel durchs Sozialamt bzw. Jugendamt geltend gemacht wird und der Kindesunterhaltsanspruch übergegangen ist. Sprich der Rechtsanwalt der Kindesmutter hatte Zahlungen doppelt geltend gemacht durch die Anmeldung zur Insolvenztabelle. Das Jugendamt hatte seine verbliebenden Forderungen selber angemeldet. Der Kindesmutter hätte bewusst sein müssen das die o. g. Forderungshöhe nicht den Tatsachen entspricht trotzdem wurden nicht nur falsche Angaben vor dem Insolvenzgericht sondern auch Familiengericht (bisher nur schriftlich) gemacht. Gerichtsverhandlung vor dem Familiengericht hat noch nicht statt gefunden. Den gerichtlich festgelegten Unterhalt hat mein Freund immer gezahlt.
1.) Wie sehen sie die Chancen das meinem Freund geglaubt wird das er sehr wohl Kindesunterhalt in der Vergangenheit gezahlt hat??? Über 2 komplette Jahre liegen zumindest Zahlungsbelege vor (hier wurde an die Kindesmutter gezahlt im Rahmen einer Beistandschaft des Jugendamtes) über weitere 3 Jahre das Unterhaltsansprüche übergangen sind, 1 Jahr lang als der Unterhaltstitel bestand hat mein Freund noch mit seiner Ex zusammen gewohnt und in der Beziehung seinen Unterhalt erfüllt..
2) Mit welchem Konsequenen hat der Rechtsanwalt bzw die Kindesmutter zu rechnen??? Ist das Prozessbetrug? Versuchte Erschleiung von höheren Unterhaltsansprüchen??? Der Kindesmutter und dem Rechtsanwalt hätte bekannt sein müssen das die Angaben nicht stimmen.
Hier bitte ich zu Bedenken das in der ersten Unterhaltherabsetzungsklage diese Thematik noch nicht bekannt war...
Vielen Dank!!!!
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