Räumungsfrist für kostenfrei überlassenes Grundstück ohne Mietvertrag
20.02.2012 18:23 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum
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Rechtsanwältin Ulrike Müller-Guntrum
Guten Tag,
unser Tierschutzverein hat derzeit ein kleines Problem mit den ehemaligen Vermietern unserer 1. Vorsitzenden:
Im Rahmen ihres Mietverhältnisses hat die 1. Vorsitzende nach ca. der Hälfte des Mietverhältnisses (insg. 12Jahre beendet z. 31.01.2012) im Rahmen einer mündlichen Absprache ein bis dahin ungenutztes Grundstück kostenlos und nur im Rahmen einer mündlichen Absprache zur Haltung ihrer Kaninchen überlassen bekommen. Im Laufe der Jahre entstand dort eine Pflegestation mit Gehegeflächen von rd. 200qm (Holz u. Draht, z.Teil auf Gehwegplatten). Nun haben wir Eigentum erworben und das Mietverhältnis wurde beendet. Am Tag der Wohnungsübergabe (31.01.2012 ) wurde beiläufig mitgeteilt, dass das Grundstück bis 01.03.2012 vollständig zu räumen sei, da dann ein Bagger käme der die umgebende Brombeerhecke und die obere Erdschicht abtragen soll um Mutterboden aufzuschütten und das Grundstück künftig als Garten zu nutzen. Falls nach dem 01.03. noch irgendwas von uns auf dem Grundstück wäre würde es zu unseren Lasten geräumt.
Wir haben diesbezüglich nun auch schonmal mit dem Mieterschutzbund Rücksprache gehalten, dieser übernimmt den Fall aber nicht wegen der kostenfreien Überlassung und des fehlenden Mitvertrags, hat uns aber den Hinweis gegeben, dass die Räumungsfrist zumutbar sein müsse. Nun kann man glaube ich bei diesen Dimensionen und zweistelligen Minustemperaturen Anfang Februar kaum von zumutbar sprechen. Dennoch haben wir an den letzten Wochenenden geschafft die Gehege vollständig abzureissen, nun muss noch abgemistet werden und der Schutt entsorgt. Zudem liegen noch gute 100qm Gehwegplatten die nur geräumt werden könnten wenn die Temperaturen nicht wieder so tief fallen wie bisher.
Wir möchten nun wissen welche Frist ist zumutbar, auf welche §§ könnten wir uns wenn wir schriftlich einen Fristaufschub verlangen berufen? Welche Kosten können uns tatsächlich in Rechnung gestellt werden, falls die Ex-Vermieter einfach einen Bagger am 01.03. dorthin bestellen ob wir fertig sind oder nicht?
Vielen Dank & viele Grüße
Anita E.
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