Wohnsitz und Einkommen in Deutschland und der Schweiz Steuerrecht
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Wohnsitz und Einkommen in Deutschland und der Schweiz


| 20.02.2012 11:16 |
Preis: ***,00 € |

Steuerrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Patrick Hermes




Guten Tag,

ich werde demnächst 2 Wochen im Monat in Deutschland arbeiten und auch Wohnen (Angestellt, angemeldet, Deutsches Konto, Krankenkasse etc. ) als auch 2 Wochen im Monat in der Schweiz (Angestellt, inkl. Anmeldung, Konto etc.).

Wie gehe ich da rechtlich richtig vor um Steuerlich nichts falsch zu machen?
Am liebsten wäre es mir, wenn ich mich in beiden Ländern so verhalten kann als wäre ich nur dort ansässig. Sprich ich zahle überall meine Steuern für das Geld was ich dort verdient habe, und auch dort auf einem Konto liegt. Wäre diese Variante rechtlich bedenklich? Was könnte passieren? Ist es realistisch, dass überhaupt jemand das bemerken würde? Es handelt sich jeweils um ein Einkommen von ca. 30'000 Euro und 60'000 Franken. Ich bin Schweizer Bürger inkl. Italienischem Pass (also auch EU-Bürger).

Was muss ich noch berücksichtigen?

Besten Dank im voraus!!!

Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 157 weitere Antworten zum Thema:
Schweiz Wohnsitz Deutschland Einkommen
20.02.2012 | 13:23

Antwort

von

Rechtsanwalt Patrick Hermes
267 Bewertungen
Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts beantworten möchte:


Bei Ihnen liegt ein Fall der Doppelansässigkeit vor, da Sie sowohl in der Schweiz wohnen als auch in Deutschland. Den Konflikt löst das Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland-Schweiz, Art. 4. Danach ist die Ansässigkeit des Arbeitnehmers in folgender Reihenfolge zu prüfen:

a)
Wo ist die ständige Wohnstätte des Arbeitnehmers?
(Vorrang des "Wohnsitzstaates").
b)
Wo ist der Mittelpunkt der Lebensinteressen?
(Wenn der Arbeitnehmer Wohnstätten in beiden Staaten hat).
c)
Wo befindet sich der Aufenthalt des Arbeitnehmers? (Wenn der Arbeitnehmer in keinem Staat eine Wohnstätte hat oder sein Lebensmittelpunkt nicht bestimmbar ist).
d)
Staatsangehörigkeit?
(Wenn nach 1.-3. keine Entscheidung möglich ist).
e)
Verständigungsverfahren zwischen den Vertragsstaaten?
(Wenn nach 1.-4. keine Entscheidung möglich ist).
Es ist also zu prüfen, wo sich Ihr Lebensmittelpunkt befindet, um danach entscheiden zu können, wo Sie Einkommen versteuern müssen. Auf Ihre Staatsangehörigkeit kommt es vorliegend nur an, wenn keine Bestimmung des Lebensmittelpunktes möglich ist.
Grundsätzlich gilt auch hier das Sie das jeweilige Einkommen auch in dem jeweiligen Land versteuern müssen.

Gerne stehe ich Ihnen außerhalb des Portals zur Verfügung.



Ich hoffe, meine Antwort hat Ihnen weitergeholfen.

Mit freundlichen Grüßen


Patrick Hermes
Rechtsanwalt
auch Fachanwalt für Steuerrecht


Luisenstr. 25
80333 München

Tel.: 089-592033
Telefax: 089-594187
www.kanzlei-hermes.com
info@kanzlei-hermes.com

Nachfrage vom Fragesteller 20.02.2012 | 13:45

Entschuldigen Sie vielmals, aber irgendwie bin ich jetzt nicht schlauer. Da die erhoffte Antwort mir sagen soll ob es so (wie beschrieben) gehen würde.

Wenn ich in der Schweiz Ansässig bin (oder in D, wo auch immer der Mittelpunkt nun wäre). Aber auch in Deutschland (oder eben Schweiz) einen Wohnsitz habe und Einkommen aus einem Angestelltenverhätlnis erhalte gilt dann:

Schweizer Einkommen wird in der Schweiz versteuert.
Deutsches Einkommen wird in Deutschland versteuert.

Oder aber:

Schweizer und Deutsches Einkommen wird in der Schweiz versteuert
PLUS Deutsches Einkommen wird in Deutschland versteuert?

Oder wie wäre es richtig?

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Hilfe.

Freundliche Grüsse

Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt 20.02.2012 | 13:56

Wenn in der Schweiz Ihr Mittelpunkt ist, wird das Einkommen jeweils in den Ländern besteuert und bei Abgabe der schweizerischen Steuererklärung wird die deutsche Steuer angerechnet bzw. freigestellt, wobei Sie dieses Einkommen aus Deutschland deklarieren müssen.

Bewertung des Fragestellers 2012-02-20 | 13:58


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