Welche Rechte haben wir, um diese Investition von 50.000 € auf uns abzusichern (das Haus wird später
18.02.2012 17:34 |
Preis: ***,00 € |
Erbrecht
Beantwortet von
Wir haben vor 13 Jahren 50.000 € in die von uns genutzte Wohnung im elterlichen Haus investiert und einen Kredit aufgenommen. Wir haben ihn noch nicht getilgt. Als Sicherheit wurde eine Hypothek auf das Haus aufgenommen. Mein Vater hat damals unterschrieben. Bis jetzt ist nichts notariell unternommen worden. Eine Übertragung der Wohnung ist für meine Eltern unakzeptabel. Welche Rechte haben wir, um diese 50.000 € auf uns abzusichern? Das Haus wird später an meinen Bruder und mich vererbt. Es ist auch hier noch nichts geschrieben.
Trifft nicht Ihr Problem?
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Haus
Rechte
Antwort vom
18.02.2012 | 18:24
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Fragen aufgrund des dargelegten Sachverhalts wie folgt:
Da Sie den Kredit bei der Bank offensichtlich tilgen, müsste die Lösung so sein, dass die Forderung in Höhe der Tilgungsleistungen auf Sie übergeht.
Dies könnte dadurch geschehen, dass die Bank ihr Pfandrecht in entsprechender Höhe an Sie abtritt.
Bei einer Briefgrundschuld wäre dies sehr einfach möglich durch einfache Abtretung.
Welches Pfandrecht der Bank nun genau bei Ihnen gewählt wurde und eingetragen ist, hatten Sie nicht mitgeteilt. Deshalb kann von mir dazu so auch leider keine konkrete Aussage getroffen werden.
Ihnen kann ich nur raten, den gesamten Vorgang durch einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl prüfen zu lassen. Selbstverständlich stehe ich Ihnen dazu zur Verfügung, wobei die von Ihnen hier gezahlte Erstberatungsgebühr angerechnet würde.
Einen ersten Überblick über die bestehende Rechtslage hoffe ich gegeben und Ihnen damit weitergeholfen zu haben. Über eine positive Bewertung würde ich mich in jedem Fall freuen.
Sofern Sie weitere Hilfestellung benötigen, können Sie sich gerne an mich wenden.
Mit freundlichem Gruß
Michael J. Zürn
Rechtsanwalt