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Wohnungskauf


17.02.2012 23:33 |
Preis: ***,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Rechtsanwalt Jürgen Vasel


| in unter 2 Stunden

Ich habe eine Kaufwohnung von einem Makler angeboten bekommen und mit ihm besichtigt. Nun stellt sich heraus, dass der Verkäufer ein Bekannter meines Freundes ist, der auch ohne Makler verkaufen würde. Ist das jetzt noch möglich?
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 13 weitere Antworten zum Thema:
Wohnungskauf
18.02.2012 | 00:06

Antwort

von

Rechtsanwalt Jürgen Vasel
55 Bewertungen
Sehr geehrte/r Fragesteller/in!

Nein, der Makler hat seinen Provisionsanspruch verdient, da er Ihnen das Kaufobjekt nachgewiesen hat. Nur wenn Sie von dem Kaufangebot des Bekannten vorher gewüßt hätten, könnte der Makler keine Provision verlangen.

Daß Sie möglicherweise auch ohne Zutun des Maklers später davon erfahren hätten, wird leider nicht berücksichtigt (so die Rechtsprechung, z. B. OLG Karlsruhe, Urteil v. 03.11.1995 - 15 U 5/95, NJW-RR 1996, 628).

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften gedient zu haben und weise darauf hin, daß diese auf Ihren Angaben beruhen. Bereits geringfügige Abweichungen des Sachverhalts können zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen.

Nutzen Sie im Zweifelsfall gern die kostenlose Nachfragefunktion!


Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Vasel

Rechtsanwalt Jürgen Vasel
Reinhäuser Landstr. 80
37083 Göttingen
Tel. 0551/43600
Fax 0551/43620
www.ra-vasel.de

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Rechtsanwalt Jürgen Vasel
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