Problem mit Anerkenntnisurteil betr. Heizkostenbarechnung Mietwohnung
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Mietrecht, Wohnungseigentum
Beantwortet von
Rechtsanwältin Jutta Petry-Berger
Guten Tag.
Ich versuche mich kurz zu fassen, vermute es gelingt mir nicht..
Eben gerade per Anerkennrnisurteil beendet hatte ich als Beklagter ein Verfahren, nachdem ich die Heizkostenabrechnung für 2009 beanstandet hatte.
Diese wies einen Endstand von 38.601 kWh aus, während 10 Monate später, im Oktober 2010, bei meinem Auszug aus der Wohnung ein Endstand von nur 37.238 kWh von einem Mitarbeiter des Vermieters in meinem Beisein protokolliert wurde.
Ich widersprach daher der vermutlich zu hohen HK-Abrechnung 2009, worauf der Vermieter Mitte 2011 Klage erhob. Um guten Willen zu zeigen, errechnete ich unter Übergehung des offenbar falschen Wertes Endbeträge für 2010 incl. des Vorjahres 2009 und überwies in Absprache mit meinem Anwalt diese Beträge, ca. 570 Euro.
Die erste Verhandlungsrunde ging ohne jegliche Klärung zu ende, das Verfahren ruhte mehrere Monate.
Kürzlich ergriff die Klägerin die Aktivität erneut, nachdem durch eine Fachfirma der elektronische Zähler ausgelesen und ein Bedien- und Ablesefehler ihres Mitareiters bei der Wohnungsübergabe erkannt wurde. Der korrekte Wert hätte 41.959 kWh bei der Wohnungübergabe lauten müssen. Dieser Fehler wurde im neuerlichen Klageschreiben schriftlich zugegeben, gleichzeitig wurde mir unterstellt, diesen Fehler, der mir bis zum Durchlesen des Schreibens garnicht bekannt war, zur Vorteilsverschaffung ausnutzen zu wollen.
Weiterhin wurde unter Anrechnung der bereits vorausgezahlten Beträge eine zu zahlende Restsumme von weiteren 509 Euro als aktuellen Streitgegenstand angegeben.
Nun habe ich weder Veranlassung noch Intentionen, das von der Heizungsfachfirma erstellte elektronische Ausleseprotokoll anzuzweifeln, habe es daher sofort anerkannt und die 509 Euro überwiesen.
Auf die entsprechnde Stellungnahme meines Anwalts folgte, zunächst wie erwartet, eine Absage für den Gerichtstermin. Widerum unerwartet erging durch den Richter ein Anerkenntnisurteil.
Vielmehr hätte ich erwartet, daß die Klage aufgrund des erst im Klageverlauf erkannten eigenen Fehlers seitens der Klägerin abgewiesen wird. Hätte die Vermieterin diesen eigenen Fehler bereits innerhalb der 6 Monate zwischen meinem Widerspruch und Erhebung der Klage selbst erkannt, hätte ich alle Chancen gehabt, die offenbar tatsächlich angefallenen Heizkosten anzuerkennen und zu bezahlen.
Weiterhin wurden mir 1/3 der Verfahrenskosten sowie sämtliche Zinsen seit Fälligkeit der Forderungen auferlegt. Ich bin jedoch der Meinung, daß keine der Zahlungen aufgrund der fristgerechten Anfechtungen jemals fällig gewesen sein dürften.
Nun bin ich einerseits nicht mit der Kostenberechnung einverstanden, noch mit dem Urteil selbst, da der Richter den Kern des Problems offenbar überhaupt nicht verstanden hat.
Was kann ich tun ?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Freundliche Grüße,
Mietwohnung Problem









