AZ Strafrecht
Login
Rechtsrat vom Anwalt: Schnell, sicher, günstig

AZ


16.02.2012 20:37 |
Preis: ***,00 € |

Strafrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Fachanwalt für Strafrecht Marc N. Wandt




Eine Runde von A bis F 6 Personen.

B+C schulden D Geld.(D wurde betrogen von B+C)

A schlägt der Runde vor Gemeinsam "die Familie xy" zu betrügen um dann D davon auszuzahlen.
D wird nahe gelegt nur so sein Geld zurück zu bekommen. ( Außerdem wäre er dann ein Mittäter
und könnte B und C schlecht anzeigen)

D stimmt zum Schein zu und informiert später XY
und der Deal mißlingt. XY ist Froh und Zeuge.

Ein versuchter Betrug bleibt (nicht verjährt) wobei D straffrei bleiben sollte, auch wenn er zum Schein zustimmte, da er es ja verhinderte.

Die Sache soll nun von D zur Anzeige gebracht werden.
Können B und C noch straffrei ausgehen wenn sie rechtzeitig Selbstanzeige machen bzw. wenn nicht wie könnte sich die Strafe für B und C reduzieren bei einem Geständnis und Reue etc.


mfg













16.02.2012 | 23:31

Antwort

von

Rechtsanwalt Fachanwalt für Strafrecht Marc N. Wandt
146 Bewertungen
Sehr geehrter Ratsuchender,

gerne beantworte ich Ihre Frage wie folgt.

Ein strafbefreiender Rücktritt vom Versuch erscheint aufgrund des Scheiterns und mithin der Abgeschlossenheit des Versuchs nicht mehr möglich.

Gleichwohl bestehen durchaus Chancen, fehlende Vorstrafen vorausgesetzt, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren nach § 153 oder § 153a StPO einstellt, wenn die erstrebte Schadenssumme nicht zu hoch ist und Reue über die Tat gezeigt wird.

Wenn also tatsächlich eine Anzeige durch D konkret zu besorgen ist, könnte eine Selbstanzeige durchaus geeignet sein, die Einstellungsbereitschaft der StA zu fördern, da hieraus die Bereitschaft zu erkennen ist, für die Tatbegehung einzustehen.

Ich hoffe Ihnen weitergeholfen zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen,

Marc N. Wandt
Rechtsanwalt




ANTWORT VON
Rechtsanwalt Fachanwalt für Strafrecht Marc N. Wandt
Schwerte

146 Bewertungen
FACHGEBIETE
Strafrecht, Straßenverkehrsrecht, Mietrecht, Vertragsrecht, Internationales Recht
Rechtsberatung und Rechtsfragen online. Finden Sie einen Rechtsanwalt bei frag-einen-anwalt.de © 2012 QNC GmbH | Impressum