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16.02.2012 20:37 |
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Strafrecht
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Rechtsanwalt Fachanwalt für Strafrecht Marc N. Wandt
Eine Runde von A bis F 6 Personen.
B+C schulden D Geld.(D wurde betrogen von B+C)
A schlägt der Runde vor Gemeinsam "die Familie xy" zu betrügen um dann D davon auszuzahlen.
D wird nahe gelegt nur so sein Geld zurück zu bekommen. ( Außerdem wäre er dann ein Mittäter
und könnte B und C schlecht anzeigen)
D stimmt zum Schein zu und informiert später XY
und der Deal mißlingt. XY ist Froh und Zeuge.
Ein versuchter Betrug bleibt (nicht verjährt) wobei D straffrei bleiben sollte, auch wenn er zum Schein zustimmte, da er es ja verhinderte.
Die Sache soll nun von D zur Anzeige gebracht werden.
Können B und C noch straffrei ausgehen wenn sie rechtzeitig Selbstanzeige machen bzw. wenn nicht wie könnte sich die Strafe für B und C reduzieren bei einem Geständnis und Reue etc.
mfg




