16.02.2012 | 15:42
Antwort
von
Rechtsanwalt Thomas Mack
274 Bewertungen
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Zunächst möchte ich darauf hinweisen, daß dieses Forum lediglich die Funktion hat, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage zu geben. Eine persönliche Beratung kann durch Ihre Anfrage nicht ersetzt werden.
Dies vorausgeschickt möchte ich Ihre Frage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsangaben und des von Ihnen gebotenen Einsatzes gerne wie folgt beantworten:
Die rechtliche Grundlage hat Ihnen die Sparkasse bei der Ablehnung der letzten Überweisung bereits mitgeteilt. Das wären die
AGB der Sparkasse.
Die Sparkasse ist wie andere Unternehmen grundsätzlich berechtigt zur Regelung ihrer Vertragsverhältnisse AGB zu verwenden.
Die AGB unterliegen natürliche der gesetzlichen Kontrolle und können (teilweise) unwirksam sein.
Allerdings ist eine Regelung in den AGB die eine Fremdnutzung eines Kontos untersagt grundsätzlich nicht zu beanstanden.
Wenn ein Konto von Dritten genutzt wird erhöht das natürlich den Arbeitsaufwand der Bank und sie kann daher eine Nutzung von Dritten in ihren AGB untersagen – abgesehen von den Pflichten nach dem GWG.
Wenn es nun zum Rechtsstreit käme – etwa weil die Bank das Konto kündigt, oder Sie die Bank verpflichten wollen die Buchung vorzunehmen – dann müßte nach allgemeinen Beweisregeln zunächst die Bank nachweisen, daß tatsächlich eine Fremdnutzung/Verstoß gegen AGB vorlag.
Allerdings würde ein Gericht der Sparkasse vermutlich eine Beweiserleichterung einräumen, da sie aufgrund der Kontobewegungen nachweisen kann, daß Kunde B die betreffende Summe zuvor mehrmals an B überwiesen hat.
Wenn Sie in einem Verfahren dann nicht nachweisen können, daß tatsächlich bei diesen neuen Überweisungen A der Leistungsempfänger ist, dann wird die Sparkasse dieses Verfahren vermutlich gewinnen.
Daher würde ich Ihnen in der Konstellation nicht zu einem Rechtsstreit raten, sondern entweder die Überweisungen nicht mehr über dieses Konto ausführen, oder der Sparkasse schriftlich und nachvollziehbar darzulegen, warum sich die Sachlage geändert hat und nun A statt B der Empfänger der Überweisung ist.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort einen ersten Überblick gegeben zu haben und stehe Ihnen für eine weitergehende Beratung und Vertretung Ihrer Interessen auch über die angegebene E-mail Adresse gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Mack
Rechtsanwalt
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Rechtsanwalt Thomas Mack
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Nachfrage vom Fragesteller
16.02.2012 | 19:17
Sehr geehrter Herr Mack,
vielen Dank für die ausführliche Antwort wenn gleich diese meiner Ansicht nach ein wenig am eigentlichen Kernpunkt vorbei geht: Die Frage ist doch vorliegend ob hier eine Fremdnutzung besteht nur weil das Gehalt des Lebensgefährten auf das Konto eingeht und dort von der Lebensgefährtin verwaltet/abgehoben wird etc. pp. ist doch kaum von einer Fremdnutzung auszugehen ?!
Schließlich ist der Überweisungsempfänger bei den "neuen" Überweisungen A und nicht mehr B ....
Danke+Gruss,
Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt
16.02.2012 | 19:33
Sehr geehrter Ratsuchender,
gerne möchte ich Ihre Nachfrage wie folgt beantworten:
Vertragspartner der Sparkasse ist nach Ihrer Schilderung A. Daher wären alle Gelder die nicht an A sondern an B überwiesen werden in diesem Sinne „Fremdnutzung" – da sie nicht für den Vertragspartner A bestimmt sind.
Gemäß den AGB wäre es lediglich keine Fremdnutzung, wenn die Überweisung tatsächlich für A bestimmt wäre.
Normalerweise wäre der Überweisungsempfänger als der Nutzer anzusehen, da haben Sie Recht. Aufgrund der vorherigen Überweisungen akzeptiert die Sparkasse dieses Argument jedoch offensichtlich nicht.
Wenn Sie die Sparkasse daher nicht von einer anderen Sachlage überzeugen können (Sie sind tatsächlich der Empfänger und Nutzer), bleibt nur ein Rechtsstreit – mit dem zuvor beschriebenen Prozeßrisiko.
Ich hoffe ich konnte Ihre Nachfrage zufriedenstellend beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Mack
Rechtsanwalt