Rückkehr von PKV in GKV
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Versicherungsrecht, Privatversicherungsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Hans-Christoph Hellmann
| in unter 2 Stunden
Sehr geehrte Rechtsanwälte,
Ich (m, 35) bin seit 2006 privat krankenversichert und seitdem immer über JAEG bzw Beitragsbemessungsgrenze. Da ich nun auch für zwei Kinder die PKV-Beiträge zahle, sind anfallende Kosten bei der PKV der primäre Grund meiner Überlegungen. Nun steht ein Arbeitgeberwechsel an, bei dem sich die Möglichkeit bietet, durch geschickte Vertragsgestaltung die Rahmenbedingungen für eine Rückkehr in die GKV zu erfüllen.
Wenn ich mich richtig informiert habe, muss ich für mindestens 12 Monate ingesamt weniger als 50.850€ verdienen, um nicht wieder in die PKV zu müssen, bzw um danach dann trotz höheren Gehaltes in der GKV bleiben zu können. Da mein angedachtes Gehalt inklusive Bonus wesentlich höher als die JAEG ist und ich nicht unbedingt auf Gehalt verzichten möchte, habe ich mir folgendes Konstrukt überlegt.
1) Arbeitgeberwechsel zum 01.06.11, "Probezeit" bis 31.05.12 (dies ist eigentlich nicht vorgesehen, soll aber dem Konstrukt dienen)
2) Monatsgehalt während der Probezeit: knapp unter JAEG, d.h. ~4000€. Somit wäre ich wieder versicherungspflichtig.
3) Da die Probezeit 12 Monate beträgt, wäre ich auch über das Jahr gesehen unter JAEG
3) Monatsgehalt nach der Probezeit wie ursprünglich geplant, d.h. wesentlich höher als in der Probezeit. Somit dann freiwillig versichert.
4) Hohe einmalige Zahlung (z.B. zum 01.07.2013), um das reduzierte Gehalt in den vorangegangenen 12 Monaten während der Probezeit auszugleichen.
Mir ist bewusst, dass dieses Konstrukt auch steuerliche Konsequenzen hat aufgrund der ungleichen Verteilung der Zahlungen. Dies wollte ich separat untersuchen lassen.
Nun meine Fragen:
1) Ist so ein Konstrukt überhaupt rechtlich möglich und legal? Letztendlich soll ja nicht auf Gehalt verzichtet werden, es wird nur der Zeitpunkt der Auszahlung nach hinten geschoben.
2) Könnte es Probleme bei einer Unternehmensprüfung geben, aufgrund der großen Gehaltsunterschiede zwischen Probezeit und regulärem Gehalt danach (sowie hoher Einmalzahlung)?
3) Falls es später Probleme, z.B. bei einer Betriebsprüfung, geben sollte, ist so was anfechtbar, d.h. man müsste dann wieder zwangsweise in die PKV und evtl Beträge für die Zeit, in der man in der GKV war, nachzahlen?
4) Gibt es sonst noch etwas zu beachten (z.B. ob die Formulierung "Probezeit" überhaupt notwendig ist)?
Hinweis: ich würde so etwas nur machen, wenn es sowohl für mich als auch für den neuen Arbeitgeber wirklich legal ist. Ich will keinen Betrug begehen, sondern nur legal im Rahmen des Systems meine Möglichkeiten ausschöpfen. Wenn dies nicht möglich ist, dann teilen Sie mir dies bitte einfach mit.
Vielen Dank!




