Fällt das Erbe durch Erbausschlagung an den Staat, kann der Pflichtteilberechtigte den Pflichtteil b Erbrecht
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Fällt das Erbe durch Erbausschlagung an den Staat, kann der Pflichtteilberechtigte den Pflichtteil b


| 14.02.2012 22:39 |
Preis: ***,00 € |

Erbrecht


Beantwortet von

Abogado LL.M. Ernesto Grueneberg


| in unter 1 Stunde

Fällt das Erbe durch Erbausschlagung an den Staat, kann der Pflichtteilberechtigte den Pflichtteil beim Staat geltend machen oder fällt der Pflichtteil dann gänzlich weg?
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 335 weitere Antworten zum Thema:
Erbausschlagung Erbe Pflichtteil
Eingrenzung vom Fragesteller 14.02.2012 | 22:43
14.02.2012 | 23:06

Antwort

von

Abogado LL.M. Ernesto Grueneberg
308 Bewertungen
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:

Der Staat wird privatrechtlicher Erbe, wie jeder andere Erbe auch. Daher erstreckt sich das gesetzliche Erbrecht des Staates auf alle vererblichen Rechte und Verpflichtungen des Erblassers, einschließlich Pflichtteilsrechteverbindlichkeiten.


Ich hoffe, Ihnen geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen

Ernesto Grueneberg, LL.M.
Abogado
Mitglied der Rechtsanwaltskammern Berlin & Madrid

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10963 Berlin

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Bewertung des Fragestellers 2012-02-15 | 01:25


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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 2012-02-15
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