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Pferd auf Paddock an Wanne verletzt - wer haftet?


13.02.2012 11:41 |
Preis: ***,00 € |

Tierrecht, Tierkaufrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Dipl. Jurist Felix Hoffmeyer, LL.M.


| in unter 1 Stunde

Am 01.02.2012 verletzte sich mein Pferd an dem äußeren Haken einer Badewanne, die nur bei Frost zwecks Trinkmöglichkeit für die Pferde am Rande des Paddock steht, schwer. Mit Klammern, Nähen und Folgebehandlungen rechnen ich mit Tierarztkosten in Höhe von rund 1000 Euro. Die Wanne gehört einer Miteinstallerin, die für die Pferde die Wasserversorgung sicherstellen wollte. Der Stallbetreiber ist der Meinung, dass es nicht beweisbar sei, dass mein Pferd sich an der Wanne verletzte (wobei seine eigene Ehefrau mir das so mitteilte) und dass die Wanne ja schon letztes Jahr dort gestanden habe und "wir die Wanne ja haben wollten". Ich wurde nie gefragt ob ich sie will und wusste bis vor drei Tagen auch nicht, wem sie gehört. Ist die Besitzerin der Wanne oder der Stallbetreiber haftbar zu machen?
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 33 weitere Antworten zum Thema:
Pferd
13.02.2012 | 12:02

Antwort

von

Rechtsanwalt Dipl. Jurist Felix Hoffmeyer, LL.M.
529 Bewertungen
Sehr geehrte Fragestellerin,

derjenige der Gegenstände/Geräte in den Verkehr bringt hat auch dafür Sorge zu tragen, dass kein anderer Verkehrsteilnehmer Verletzungen dadurch erleidet.

Wenn die Gefahr erkennbar war und dem Besitzer der Wanne der Vorwurf der Erkennbarkeit gemacht werden kann, haftet dieser auch für den entstandenen Schaden (Tierarztrechnunge usw.).

Für eine Haftung muss die Mitstallerin die Wanne dort aufgestellt haben und die Verletzungsmöglichkeit für diese auch erkennbar.

Wenn dies der Fall sein sollte, besteht ein Schadensersatzanspruch.

Die Mitstallerin sollte daher unter Fristsetzung aufgefordert werden, zunächst dem Grunde nach den Anspruch anzuerkennen.

Wenn Sie dafür Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen gerne zur Seite.


Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

Mit freundlichem Gruß

Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt

Doktorand an der Comenius University / Bratislava

Bernstr. 10
30175 Hannover
Tel: 0511 363042
Fax: 0511 2157477
info@kanzlei-hoffmeyer.de
www.kanzlei-hoffmeyer.de

ANTWORT VON
Rechtsanwalt Dipl. Jurist Felix Hoffmeyer, LL.M.
Hannover

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