Gekauftes Auto nach 10 Tagen defekt
Preis: ***,00 € |
Kaufrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Gerhard Raab
| in unter 2 Stunden
Guten Abend,
folgender Fall liegt vor:
ich habe bei einem deutschen Händler ein Auto gekauft, Kaufpreis 7200€, VW Golf 5, Internetschätzwert 5900€. Am 13.01. haben wir den Vertrag unterschrieben (Gewährleistung und Garantie inkl.) und das Auto am 21.01. abgeholt und bar bezahlt. Am 27.01. informierte ich den Händler, dass das Auto Mängel beim Starten (1. Mangel) aufweist und ich es in eine Werkstatt zur Ursachensuche bringen werde. Am 31.01. machte das Fahrzeug bei Fahren komische Geräusche (2. Mangel)und ich ging direkt nach der Arbeit in eine VW-Autohaus. Nach der Untersuchung stellten die fest, dass das Auto einen Getriebeschaden sowie defekte Einspritzanlage hat. Hinzu ist nicht sicher welche weitere Mängel das defekte Getriebe verursacht hat. Schaden von ca. 6000€. Ich informierte den Händler sofort und wir einigten uns, dass er das Auto zurücknimmt und mir den Kaufpreis zurückerstattet.
Ich telefoniere schon seit Wochen mit ihm und er schiebt es die ganze Zeit hinaus, vorbei zu kommen und das Auto zurückzunehmen (7000€ hat er nicht sofort da, er braucht noch Zeit usw.). Diese Woche bat ich ihn drum, die Vereinbarung festzuhalten weil mir alles sehr merkwürdig erscheint. Folgender Text ist der Mailverkehr:
Guten Tag Frau P
da das bei uns gekauft Auto Mängel an der Kupplung und am Getriebe hat, wie von Ihnen durch eine KFZ Werkstatt festgestellt wurde, werde ich das Auto wie bereits telefonisch besprochen von Ihnen zurück kaufen.
Diese Bestätigung erfolgt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.
Mfg.
R...
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-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: M
Gesendet: Dienstag, 7. Februar 2012 10:27
An: automobil...
Betreff: Schriftliche Bestätigung der Rücknahmevereinbarung VW Golf V
Hallo Herr Schmidt,
senden Sie mir bitte wie telefonisch am 31.01.2012 vereinbart die Rücknahmevereinbarung für das Fahrzeug VW Golf V, Kaufpreis 7.200€, erhalten am 21.01.2012, per Mail.
Bitte um Rückmeldung.
Dankeschön und herzliche Grüße
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Wir vereinbarten für heute einen Termin. Er meldete sich gestern überhaupt nicht, rief heute morgen an und meinte, er ruft in einer Stunde an, wann er da ist. Seitdem unerreichbar.
Wie ist hier die Rechtslage und welche Rechte habe ich? Kann ich hier ohne Bedenken einen Anwalt nehmen und über diesen Weg die Sache klären. Das möchte icht natürlich nicht, aber ich sehe keine andere Möglichkeit mehr. Hinfahren und drohen bringt auch nichts. Ich besitze auch die Advocard.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung
MP









