Einkommensteuererklärung Anlage R Steuerrecht
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Einkommensteuererklärung Anlage R


10.02.2012 16:05 |
Preis: ***,00 € |

Steuerrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Patrick Hermes


| in unter 2 Stunden

Ich ( geb. 1940) beziehe aus einem 1990 ageschlossenem sog. Berlindarlehen seit wenigen Jahren eine Rente aus UK .
Es ist eine Rente aus einem Annuity Plan und wird lebenslang von einer englischen Versicherung bezahlt.
Wo in der Anlage N muss ich die Rente deklarieren ? Steuerliche Belastung?
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Anlage Einkommensteuererklärung
10.02.2012 | 16:56

Antwort

von

Rechtsanwalt Patrick Hermes
267 Bewertungen
Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts beantworten möchte:


Hier haben Sie wohl das bekannte Berlin Darlehen gezeichnet, welches bis 1991 vertrieben wurde. Hier wurden verschiedene Verträge (Lebensversicherung, Rentenversicherung und partiell Investmentplan) kombiniert, die steuerlich getrennt zu würdigen sind.Hier liegt in jedem Fall eine (Leib)Rente vor, die Sie in der Anlage R eintragen unter Rente von einer ausländischen Versicherung. Zudem werden Sie wohl Kapitaleinkünfte haben aus dem zur Tilgung eingesetzten Wertpapierdepot. Hierzu müssten Sie mir die Unterlagen der Norwichversicherung vorlegen, damit ich dies nochmals genau prüfen. Wie hoch die steuerliche Belastung ist, hängt von der Höhe der Rente ab; es ist aber so dass auch nur der Ertragsanteil zu versteuern ist.
Damit das Finanzamt prüfen kann, ob mit dem Modell eine Totalgewinn prognostiziert werden kann, muss auch eine Überschussprognose vorgelegt werden, da Sie in den Anfangsjahren erhebliche Verluste aus §§ 20 und 22 EStG steuerlich geltend gemacht haben.


Im Rahmen eines weiteren Mandats stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.


Ich hoffe, meine Antwort hat Ihnen weitergeholfen.

Mit freundlichen Grüßen


Patrick Hermes
Rechtsanwalt
auch Fachanwalt für Steuerrecht


Luisenstr. 25
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ANTWORT VON
Rechtsanwalt Patrick Hermes
München

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