Verjährung von Krediten
08.02.2012 16:26 |
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Inkasso, Mahnungen
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Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
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Ich habe eine Frage zum Thema Verjährung.
Hierbei geht es um einen Kredit (Citibank) aus 11/92 der von einem Inkassounternehmen in 04/2001 (oder ggf. früher) eingekauft wurde. Die Rückzahlungen stoppte ich in 06/93, da ich von 05/93 bis 01/96 im Ausland war. Erstmals habe ich in 2009 vom Inkassounternehmen Post bekommen. Greift hier die Verjährung der am 01.01.2002 in Kraft getretenen Reform? Es liegt kein Titel gegen mich vor, das hat mir das Inkassounternehmen bestätigt.
Vorsorglich habe ich mich auf die Verjährung der Forderung berufen. Allerdings beharren Sie auf ihre Forderung mit folgender Begründung:
Abschrift:
Bei dem von uns im Namen der Citibank geltend gemachten Konto handelt es sich um eine Forderung aus herausgelegtem Kredit, der nach dem 01.01.1991 entstanden ist. Für diese Konten gelten die besonderen Vorschriften für Verbraucherdarlehensverträge. Bis zur Schuldrechtsreform galt bezüglich der Zinsverjährung § 11 Abs. 3 VerbrKG, durch den die vierjährige Verjährungsfrist für Zinsen gem. § 195 BGB aufgehoben wurde, so dass sichergestellt war, das auch nichttitulierte Zinsforderungen nicht der besonderen kurzen, sondern der regelmäßigen langen Verjährungsfrist des § 195 BGB unterlagen.
Der nunmehr geltende § 497 BGB passt die Verjährungsvorschriften zwar dem geänderten Verjährungsrecht an, gem. Abs. 3 S. 3 BGB ist die Verjährungsfrist aber längstens 10 Jahre gehemmt. Dies gilt auch für die Zinsen.
Somit greift die Einrede der Verjährung selbst dann nicht, wenn die Forderungen nicht tituliert sind bzw. keine sonstigen unterbrechenden bzw. den Neubeginn auslösenden Maßnahmen nachgewiesen werden können.
Komme ich da raus?
Trifft nicht Ihr Problem?
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