Nachahmung einer geschäftlich genutzten Internetseite durch Dritte unter anderen TLD.
23.09.2006 11:57 |
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Internetrecht, Computerrecht
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Rechtsanwalt Christoph Domernicht
Wichtig! Die hier angegebenen Domainnamen sind nur als Beispiel aufgeführt und haben mit diesem Fall tatsächlich nichts zu tun, dienen also nur zum besseren Verständnis, sind aber schon sinngemäß sehr ähnlich den tatsächlichen Domainnamen.
Ein Unternehmer "A" aus Hamburg betreibt seit 3 Jahren die Domain "blumenflorist.de" und bietet dort die Blumen zum Verkauf im Raum Hamburg übers Internet an. Die Domain wird die ganze Zeit über mit großem Werbeaufwand bekannt gemacht und ist demzufolge in den vielen Suchmaschinen sehr gut platziert.
Ein anderer Unternehmer "B" aus Hamburg registriert sich nun jetzt die Domains "blumenflorist.com" sowie "blumenflorist.net" und bietet dort jebenfalls Blumen im Raum Hamburg übers Internet zum Verkauf an. Dabei übt das Unternehmen "B" mit bloßen Augen erkennbare Nachahmung der Webseite und Konzeptes des Unternehmers "A" aus. (Teilweise wurden einige Textabschnitte von der Seite des Unternehmers "A" kopiert und werden von dem Unternehmen "B" ohne Nachfragen genutzt.)
Es bestehen leider KEINE Markeneintragungen oder Sonstiges für den Begriff "blumenflorist" etc. durch den Unternehmer "A".
- Hat das Unternehmer "A" trotz fehlender Markeneintragung generell irgendwelche bessere Rechte an den Namen "blumenflorist"?
- Was soll das Unternehmer "A" zu eigenen Schutz nun dagegen im Einzelnen unternehmen?
- Unter welchen Vorraussetzungen kann das Unternehmer "A" dem Unternehmer "B" das Betreiben der Domains "blumenflorist.com" sowie "blumenflorist.net" auf dem rechtlichen Wege verbieten, wenn überhaupt?
- Unter welchen Vorraussetzen kann verlangt werden, die beiden Domains auf das Unternehmer "A" kostenfrei zu übertragen?
- Wie stehen die Chancen im Allgemeinen auf Erfolg?
- Gibt es bereits rechtskräftige Gerichtsentscheidungen zu den ähnlichen Fällen zum Nachschlagen?
P.S. Was ändert es an der Sache, wenn das Unternehmer "B" nun die Blumen in ganz Deutschland übers Internet verkaufen würde (zu Erinnerung: das Unternehmer "A" spezialisiert sich nur auf den Raum Hamburg)?
Trifft nicht Ihr Problem?
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Eingrenzung vom Fragesteller
24.09.2006 | 11:38









