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Aufenthalt Kinder Deutsch -italienische Scheidung


06.02.2012 11:48 |
Preis: ***,00 € |

Familienrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle


| in unter 2 Stunden

Ich bin Deutsche, mein Ex Italiener. Wir haben 2 Kinder, 13 und 8 Jahre, lebten immer in Italien.
Ich wollte schon bei der Trennung vor ca. 5 Jahren zurück nach Deutschland, das wurde mir gerichtlich verwehrt.
Meine Kinder sprechen perfekt deutsch, besuchen hier eine deutsche schule.
Ich will nun mit den Kindern zurück nach Italien, welche Möglichkeiten gibt es?
Ab wieviel Jahren können die Kinder selber entscheiden?????
Die Kinder leben bei mir, aber mein Ex sieht sie regelmässig.
Beide Kinder möchten auch gerne in deutschland leben, Norddeutschland.
Ist es möglich, dass ich und die Kinder gezwungen sind, in Italien zu leben, bis die Kinder volljährig sind????

Bitte helfen Sie mir!!
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 624 weitere Antworten zum Thema:
Kinder Scheidung Aufenthalt
06.02.2012 | 12:55

Antwort

von

Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
1114 Bewertungen
Sehr geehrte Ratsuchende,


hier werden Sie nicht umhin kommen, eine gemeinsame Entscheidung mit dem Kindesvater herbeizuführen.

Unabhängig von der Frage, wem im Scheidungsrecht das Sorgerecht zugesprochen worden ist, bedarf es bei einer solch elementar wichtigen Frage immer der gemeinsamen Entscheidung der Eltern.

Ohne Zustimmung des anderen Elternteils ist es nicht gestattet, den Wohnsitz der Kinder außerhalb von Italien zu verlegen. Dieses würde eine Verletzung im Sinne des Art. 3 HKÜ darstellen.

Ist diese Entscheidung nicht möglich, bleibt Ihnen nichts anderes übrig, als dann erneut das gerichtliche Verfahren einzuleiten.


Das Gericht entscheidet dabei allein im ideellen und materiellen Interesse der Kinder, wobei das älteste Kind (da über 12 Jahre) im Verfahren zwar angehört wird, aber keine eigenständige Entscheidungen bis zur Volljährigkeit treffen kann. Das Gericht kann vielmehr von den geäußerten Wünschen abweichen, wenn es das Kindeswohl erfordert.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg

Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
http://www.rechtsanwalt-bohle.de/index.php?tarcont=content/e-mail.inc.php


ANTWORT VON
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Oldenburg

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