Freiwillig gesetzlich versichert?
05.02.2012 17:23 |
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Sozialversicherungsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Tobias Rösemeier
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Ich bin bei einer BKK versichert und seit dem 27.06.2011 in Elternzeit, mein Mann ist bei einer PKV versichert.
Am 3. Januar 2012 bekam ich Schreiben von der BKK die mich über die Änderung der freiwilligen Kranken-/Pflegeversicherung während der Elternzeit zum 27.06.2011 informierte. Praktisch ein vorläufiger Beitragsbescheid, mit der Aufforderung Einkommensdetails meinerseits und die meines Mannes offenzulegen. Bis zu diesen Zeitpunkt war mir gar nicht bewusst dass ich überhaupt freiwillig gesetzlich versichert bin, da ich von der BKK keinerlei Schreiben oder Aufklärung erhalten hatte.
Am 2. Februar 2012 bekam ich nun den endgültigen Bescheid über die geforderten Beitragszahlungen zurückdatiert zum 27.6.2011. Auch in diesem Schreiben wurde nicht auf die (aus meiner Sicht) grundsätzliche Sache eingegangen, nämlich der angebliche Wechsel von pflicht- zur freiwillig Krankenversicherung. Auch wurde ich nicht über mein Kündigungsrecht aufgeklärt oder jegliche andere Aufklärung gegeben die normalerweise bei der Überschreitung der JAEG stattfinden sollte.
Beim jetzigen Nachrechnen meinerseits hat sich ergeben das mein Einkommen 2010 über der JAEG gelegen hat. Daraufhin hätte ich im Januar 2011 ein Schreiben von der BKK diesbezüglich erhalten sollen – dies ist nicht geschehen.
Die Fragen für mich sind:
1. Bin ich überhaupt freiwillig pflichtversichert obwohl bis dato die BKK mich nicht schriftlich und grundlegend darüber informiert hat? Dementsprechend habe ich bis jetzt auch keiner freiwillig gesetzlichen Versicherung schriftlich durch die BKK zugestimmt.
2. Welche Möglichkeiten sehen Sie für mich?
Vielen Dank.
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