Ehegatten mit zwei verschiedenen Hauptwohnsitzen, doppelte Haushaltsführung
| 04.02.2012 16:47 |
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Steuerrecht
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Rechtsanwalt Patrick Hermes
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Themen
· Zuständiges Finanzamt bei gemeinsam veranlagten Ehegatten mit verschiedenen Hauptwohnsitzen
· Absetzbarkeit doppelter Haushaltsführung bei Ehegatten mit verschiedenen Hauptwohnsitzen
Bisherige Situation
Ehegatten, gemeinsam veranlagt, Hauptwohnsitz in A, Zweitwohnsitz der Ehefrau in B aus beruflichen Gründen
Große Wohnung in A ist Eigentumswohnung, kleinere Wohnung in B ist gemietet
Zuständiges Finanzamt: FA in A
Doppelte Haushaltsführung (Miete in B, Heimfahrten) wird abgesetzt
Neue Situation durch die Geburt eines Kindes:
Die Mutter nimmt ein Jahr Elternzeit, welches jeweils zur Hälfte in A und B verbracht werden soll.
Aus beruflichen Gründen werden Mutter und Kind nach diesem Jahr weiterhin in B wohnen.
In der Stadt B haben Zweitwohnsitzinhaber jedoch nur eingeschränkte Möglichkeiten bei städtischen Angelegenheiten. Es wäre demnach sinnvoll, hier in B den Hauptwohnsitz anzumelden.
Der Vater wird aus privaten und beruflichen Gründen in A wohnen bleiben. Die Wochenenden werden gemeinsam verbracht, hauptsächlich in A.
Fragen
1. Kann die Ehefrau mit Kind den Hauptwohnsitz in B anmelden, wenn der Ehemann den Hauptwohnsitz in A beibehält?
2. Welche Konsequenzen hat das steuerrechtlich?:
a) Welches Finanzamt ist für die gemeinsam veranlagten Ehegatten zuständig?
b) Wo wird die Lohnsteuerkarte der Ehefrau geführt?
c) Muss sich die Ehefrau beim Finanzamt in B anmelden oder kann alles beim Finanzamt in A bleiben?
3. Kann dann der Hauptwohnsitz in B steuerlich als doppelte Haushaltsführung geltend gemacht werden? (Begründung Familienwohnsitz in A: Lebensmittelpunkt, größere Wohnung, Eigentumswohnung)
Trifft nicht Ihr Problem?
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