Njusja
| 03.02.2012 23:09
| Preis:
***,00 € |
Hochschule, Prüfungen
Beantwortet von
| in unter 2 Stunden
Hallo! Ich habe ukrainische staadtangehörigkeit.Fast vor 4 Jahre(also vor 3 Jahre und 10 Monate her) ich habe ein Ladendiebstal gemacht.Das war nur ein mal gewesen.In moment ich mache eine Schule für Anerkennungs meines Diploms.Bald habe schön Prüfungen.Jetzt ich habe von Landesamt ein Brief bekommen,dass die möchten Polizeiliches Führungszeugnis-Formblatt 0 haben.Was bedeutet das? Wird dass in Polizeiliches Zeugnis stehen? Werde ich nicht zum Prüfungen zugelassen? Und bekomme nicht mehr mein anerkennungs meines Berufes in Deutschland?
04.02.2012 | 00:12
Antwort
von
Rechtsanwalt Dipl. Jurist Felix Hoffmeyer, LL.M.
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Sehr geehrte Fragestellerin,
nach § 46 BZRG verjähren solche Strafen in 5 Jahren, wenn die Strafe nicht mehr als 90 Tagessätze betragen hatte, wovon ich aber ausgehe.
Das Führungszeugnis ist das behördliche Führungszeugnis, Belegart "0" (§ 31 BZRG), welches die Behörde dann direkt zugestellt bekommen, wobei die Möglichkeit besteht, dieses vorher beim Amtsgericht einzusehen.
Auch diese Einträge werden dann nach fünf Jahren gelöscht werden.
Es hängt zwar vom konkreten Studium ab und deren Bestimmungen, jedoch ist es nicht wahrscheinlich, dass Ihnen ein solches kleines Vergehen zum Vorwurf gemacht wird.
Wenn es wider Erwarten doch Monierungen geben sollte, können Sie gerne jederzeit auf mich zurück greifen.
Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Mit freundlichem Gruß
Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt
Doktorand an der Comenius University / Bratislava
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Nachfrage vom Fragesteller
04.02.2012 | 00:26
Vielen Dank für Ihre Antvort! Diese Schule für Anerkennungs als Krankenschwester.Dauer nur 6 Monate und fast am Ende.Deswegen ich habe Angst,dass ich werde nicht zum Prüfungen zugelassen.Und der Landesamt wird Ergebnes meines Zeugnis in die Schule mitgeteilt? Ich scheme mich so viel! Dass ist so peinlich! Entschuldigung,aber ich habe nicht so ganz verstanden:wird in meinen Zeugnis stehen,dass ich hatte einen Diebstahl gemacht oder nein? Vielen,vielen Dank! Ich warte auf Ihre Antwort!
Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt
04.02.2012 | 00:46
Sehr geehrte Fragestellerin,
das behördliche Führungszeugnis wird noch den Diebstahl aufführen, jedoch auch aufzeigen, dass es bereits einige Zeit her ist und nicht mehr lange dauert, bis die Verjährung nach fünf Jahren eintritt.
Eine Schlechterstellung kann ich mir aber deswegen nicht vorstellen, wobei dies aber natürlich von der genauen Prüfungsordnung und der Schule abhängt.
Bei weiteren Nachfragen schreiben Sie mich bitte direkt per E-Mail an, da diese Plattform nur eine einmalige Nachfrage zulässt, ich Ihnen aber auch weiterhin zur Verfügung stehen möchte.
Über eine ggf. positive Bewertung würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Hoffmeyer
Rechtsanwalt