Warnen per Lichthupe vor der Radarfalle - wie ist die aktuelle Rechtslage?
31.01.2012 19:16 |
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Verkehrsrecht
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Rechtsanwalt Dipl. Jurist Moritz Kerkmann
Ich fuhr mit 50 und wurde geblitzt wo man 50 fahren darf. Weil ich merkte, dass da was nicht stimmt und der Blitzerwagen scheinbar leer war fuhr ich auf der Gegenspur zurück und warnte auch per Lichthupe die anderen vor der falschen Messung in der Hoffnung, dass sie extrem langsam fahren.
Als ich erneut mit 30 vorbei kam blitze es wieder. Ich dreht erneut und warnte erneut weil mir nun klar war, da steht ein Wagen alleine rum und das Radar ist falsch eingestellt.
Nun wurde ich rausgezogen. "Störung einer Amtshandlung" warf man mir vor. Man erklärte mir, es sei die neueste Anlage für 2 Fahrspuren und die erste Messung halt nicht mir.
Ich wollte die Autofahrer lediglich vor einer falschen Messung warnen und auch die Polizei anrufen.
Was erwartet mich, wenn man mir nicht glaubt? Nur "Lichthupe im Ort missbräuchlich benutzt" oder auch das Zeug mit § 164 StPO oder ähnliches? Wie ist die Rechtslage aktuell? Rundfunksender warnen auch und es gibt ja auch die Regenschirme mit Achtung Radar.
Wenn die mich ärgern kaufe ich mir bei polizeilicht.com Blaulichter zu 10 Euro und stelle sie paar Autos zuvor auf die Dächer.




