Kaufpreiserhöhung nach Vertragsabschluss
Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Mann und ich haben im April 2011 ein Eigenheim für meine Schwiegereltern gekauft. Die Immobilie war derzeit Gegenstand eines Zwangsversteigerungsverfahrens und wurde aus dem Verfahren "heraus gekauft", es kam also nicht zu einer Versteigerung.
Der Kaufvertrag mit dem festgeleten Kaufpreis wurde ebenfalls im April geschlossen und notariell beurkundet. Das ganze Verfahren wurde von einem Maklerbüro betreut. Fällig wurde die Kaufsumme Ende Mai, da selbiger Makler dem Notar versichert hatte, dass die Finanzierung bis dahin steht und der Betrag ausgezahlt werden kann. Dazu muss gesagt werden, dass wir unsere Schwiegereltern mit der Abwicklung, soweit möglich, bevollmächtigt hatten, da diese 500km von uns weg wohnen. Bereits Ende Mai hat sich zunächst heraus gestellt, dass der Makler die Finanzierung erst auf Anfang Juli ermöglichen kann, obwohl er dem Notar telefonisch den Mai zugesichert hatte (im Beisein meiner Schwiegereltern). Dafür sind uns laut Kaufvertrag 8% Verzugszinsen entstanden. Dazu hier die erste Frage, ob der Makler für den entstandenen Schaden haftbar gemacht werden kann?
Weiter rief der Makler Ende Juni bei meinen Schwiegereltern an und teilte diesen mit, dass sie dringend 4000.- EUR "Tageszinsen" auf das Notaranderkonto überweisen sollen, damit definitiv nichts mehr schief gehen könne. Meine Schwiegereltern sind davon ausgegangen, dass es sich dabei wohl um die Verzugszinsen handeln müss und haben den Betrag auf das Anderkonto überwiesen.
Das Kaufobjekt wurde pünktlich übergeben und meine Schwiegereltern konnten auch zum vereinbarten Zeitpunkt einziehen.
Nun haben wir nach Monate langem warten vom Notar eine Abrechnung des Anderkontos verlangt und dabei festgestellt, dass einfach der Kaufpreis nachträglich erhöht wurde, eben um diese 4000.- EUR. Die komplette Summe wurde auf die 4 Gläubiger des Zwangsversteigerungsverfahrens verteilt. Ich habe natürlich umgehend mit dem Notar telefoniert und gefragt, wie so etwas denn sein kann. Darauf sagte man mir, dass es dafür Schriftverkehr mit unserem Makler geben und ob man mir diesen zuschicken solle. Dieser Schriftverkehr fand ausschließlich zwischen dem Notar und dem Makler statt. Es geht daraus hervor, dass der Notar dem Makler mitteilt, dass die vereinbarte Kaufsumme nicht ausreichen würde und um 4000.- EUR erhöht werden müsste, um alle Gläubiger zu bedienen. Niemand aus unserer Familie hat dafür etwas unterschrieben geschweige den eingewilligt. Ebenfalls wurde der Kaufvertrag nicht berichtigt oder nochmals neu aufgesetzt. Auch die Grunderwerbssteuer wurde auf Basis des im Vertrag festgelegten Preise erhoben und von uns bezahlt.
Und hier die eigentlich Frage: Ist so ein Vorgehen tatsächlich möglich oder können wir den Betrag zurück fordern und wenn ja von wem? Bzw. müssten wir gegen den Notar oder den Makler vorgehen?
Vielen Dank und freundliche Grüße
Trifft nicht Ihr Problem?
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